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11. Oktober 2022
BVI: Neuer Vorstand und Öffnung für Immobilien-Asset-Manager
Wooden blocks connected together on blue background. Teamwork, network and community concept.

BVI: Neuer Vorstand und Öffnung für Immobilien-Asset-Manager

Die Mitglieder des deutschen Fondsverbands BVI haben turnusgemäß einen neuen Vorstand gewählt. Neuer Präsident ist Dirk Degenhardt. Zudem erweitert der BVI seinen Mitgliederkreis: Künftig können auch Immobilienvermögensberater und -verwalter nun Vollmitglied des BVI werden.

In der Mitgliederversammlung des deutschen Fondsverbands BVI wurde turnusgemäß der neue Vorstand für die nächsten zwei Jahre gewählt. Das Gremium setzt sich zusammen aus: Sonja Albers (Union Investment), Manfred Bauer (DWS Investment), Dirk Degenhardt (Deka Vermögensmanagement), Michael Reinhard (Universal Investment), Dr. Thomas Schindler (Allianz Global Investors), Michael Schneider (Intreal) und Dr. Jörg Stotz (Hansainvest). Zum neuen Präsidenten hat der Vorstand Dirk Degenhardt gewählt.

BVI baut Mitgliederkreis aus

Darüber hinaus hat sich die Mitgliederversammlung des BVI auf eine Erweiterung des Mitgliederkreises verständigt. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Immobilienfondsmarkt besser abzubilden. Somit können nun auch Immobilienvermögensberater und -verwalter Vollmitglied des BVI werden.

Sie beraten Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) bei der Auflegung und Verwaltung geschlossener und offener Immobilienpublikumsfonds oder initiieren Immobilien-Spezialfonds für institutionelle Anleger.

Vor allem Service-KVGs arbeiten regelmäßig mit Immobilien-Asset-Managern zusammen. Laut BVI entfallen allein bei offenen Immobilien-Spezialfonds, die ein Nettovermögen von 150 Mrd. Euro verwalten, inzwischen knapp 40% des Vermögens auf Kooperationen zwischen Service-KVGs und externen Beratern. Vor zehn Jahren betrug der Anteil noch lediglich rund 10%. Somit hätten die Arbeitsteilung und Spezialisierung bei Immobilienfonds ein dem Wertpapiersektor vergleichbares Maß erreicht, so der BVI weiter.

Voraussetzungen für immobilienverwaltende Unternehmen

Anders als Vermögensverwalter erbringen immobilienverwaltende Unternehmen keine Portfolioverwaltung gemäß der MiFID-Richtlinie. Um BVI-Vollmitglied werden zu können, müssen die Unternehmen gewerbsmäßig Portfoliomanagement-Dienstleistungen für Immobilien-KVGs nach dem Kapitalanlagegesetzbuch erbringen. Darüber hinaus muss eine Immobilien-KVG, die Mitglied im BVI ist, eine Empfehlung zur Aufnahme aussprechen.

Bild: © REDPIXEL – stock.adobe.com