Beim Altersvorsorge-Standardprodukt, welches im Rahmen der privaten Altersvorsorgereform etabliert werden soll, schlug der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei seiner Jahresmedienkonferenz vor, die gesetzliche Beratungspflicht auszusetzen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich darüber „äußerst irritiert“, wie aus einem Pressestatement des BVK hervorgeht.
Kein bürokratisches Hindernis
Präsident Michael. H. Heinz äußert sich regelrecht empört: „Was der GDV als Wettbewerbsgleichheit verkauft, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf Verbraucherschutz, Beratungsqualität und den gesamten Berufsstand der Versicherungsvermittler.“ Die Beratungspflicht sei keineswegs ein bürokratisches Hindernis, sondern ein wesentliches Schutzinstrument, gerade bei langfristigen und existenziellen Finanzentscheidungen wie der Altersvorsorge, so Heinz.
Wenn der GDV Wettbewerbsnachteile gegenüber Neobrokern beklage, hätte er sich nach Auffassung des BVK für eine Ausweitung der Beratungspflichten bei Standardprodukten im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums einsetzen sollen. „Stattdessen wird ein zentrales Qualitätsmerkmal der Branche leichtfertig zur Disposition gestellt“, so Heinz.
„Ein gravierender Rückschritt“
Aus Sicht des BVK ist die Forderung nach einem gesetzlichen Beratungsverzicht der Versuch, komplexe Vorsorgeprodukte ohne ausreichende Bedarfsermittlung, ohne Verantwortung und ohne Haftung in den Markt zu drücken. Dies sei kein Fortschritt, sondern ein gravierender Rückschritt zulasten des Verbraucherschutzes, so Heinz.
Der Verband betont, dass der GDV in dieser Frage keineswegs ein neutraler Interessenvertreter sei. Wer Beratung als Wettbewerbsnachteil darstelle, offenbare ein problematisches Verständnis von Verantwortung gegenüber Kunden und Gesellschaft. Während Vermittler strengen gesetzlichen Beratungs-, Dokumentations- und Haftungspflichten unterliegen würden und sich regelmäßig fortbilden müssten, sollen Versicherer nach Vorstellung des GDV künftig Produkte ohne Beratungspflicht vertreiben dürfen. Dies wäre ein klarer Bruch mit dem Prinzip von Fairness und Gleichbehandlung im Versicherungsmarkt, so der BVK. (mki)
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