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17. Juli 2025
BVK mahnt wegen fehlender Vermittlertransparenz ab
BVK mahnt wegen fehlender Vermittlertransparenz ab

BVK mahnt wegen fehlender Vermittlertransparenz ab

Der BVK wirft einem Unternehmen in einer Abmahnung vor, bei einem Online-Versicherungsangebot intransparent über die Rolle des Vermittlers zu informieren. Im Fokus steht dabei die Kooperation zwischen Kaufland und DA Direkt, einer Tochter der Zurich.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Anlass ist die fehlende Transparenz in einem Online-Buchungsprozess. Konkret bleibt unklar, wer tatsächlich als Versicherungsvermittler auftritt. Im Fokus steht eine Kooperation im Bereich der Haustier- und Zahnzusatzversicherung zwischen Kaufland und DA Direkt, einer Tochtergesellschaft der Zurich Gruppe Deutschland. Als Vermittler fungiert die KSTR-11 GmbH, eine Tochter von Kaufland, mit Sitz in Neckarsulm. Das Unternehmen ist im Vermittlerregister als gebundener Versicherungsvermittler eingetragen.

Der BVK kritisiert, dass der Eindruck entstehe, eine andere Gesellschaft sei Versicherungsvermittler. So ist im Impressum der Website kaufland-versicherung.de, über die die Versicherungsprodukte angeboten werden, die DA Direkt aufgeführt, während die Werbung unter dem Logo von Kaufland erfolgt.

Der BVK fordert das Unternehmen auf, die irreführende Bezeichnung umgehend zu unterlassen und verlangt eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

„Das entspricht nicht dem Grundsatz der Vermittlertransparenz. Hier liegt also ein klarer Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht und gegen das handelsrechtliche Prinzip der Firmenklarheit und Firmenwahrheit vor“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Für Verbraucher wie für Marktteilnehmer ist es absolut irreführend, wenn sich ein Marktteilnehmer als Versicherungsvermittler bezeichnet, obwohl er das tatsächlich nicht ist.“

Der BVK moniert zudem, dass über die Website keine proaktive Beratung durchgeführt wird und die Verbraucher über die Merkmale der angebotenen Versicherungen getäuscht werden. Damit liege ein Verstoß unter anderem gegen das Versicherungsvertragsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Dieses Geschäftsgebaren widerspreche zudem auch der Regelung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD.

„Verbraucher haben ein Recht darauf, dass sie fair, transparent, gesetzestreu und zutreffend informiert werden“, sagt BVK-Präsident Heinz. „Schließlich wird hier mit der Bezeichnung Versicherungsvermittler eine Fachkompetenz und Zulassung suggeriert, die schlicht so nicht besteht. Das ist haarsträubend für ein so großes Handelsunternehmen.“ (bh)