AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
17. Mai 2022
BVK: Neue EU-Fernabsatzregeln dürfen Vermittler nicht belasten
Hand mit Megafon als Hintergrund Banner und Kommunikation Konzept

BVK: Neue EU-Fernabsatzregeln dürfen Vermittler nicht belasten

Der Vertrieb von Finanzdienstleistungen hat sich in den letzten Jahren angesichts von Digitalisierung und Produktneuheiten rasant verändert. Für die EU-Kommission Grund genug, die Verbraucherrechte daran anzupassen. Allerdings wittert der BVK darin für Vermittler auch eine Gefahr.

Der Vertrieb von Finanzdienstleistungen hat sich in den letzten Jahren rasch verändert. So nutzen Finanzdienstleister und Verbraucher im Vertriebsprozess keine Faxgeräte mehr, sondern Computer, Tablets oder Smartphones. Außerdem sind neue Akteure (z. B. FinTech-Unternehmen) mit neuen Geschäftsmodellen und neuen Vertriebskanälen (z. B. Online-Verkauf von Finanzdienstleistungen) auf den Plan getreten. Die Verbraucher sind in diesem veränderten Umfeld bereit, vermehrt digitale Tools zu verwenden und erwerben Finanzprodukte und -dienstleistungen online, was etablierte Akteure dazu veranlasst, ihre Marketing- und Geschäftspraktiken anzupassen.

EU-Kommission forciert Stärkung der Verbraucherrechte

Die Europäische Kommission verabschiedete daher kürzlich einen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen. Der Richtlinienentwurf zielt darauf ab, die Verbraucherrechte zu stärken und an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dafür sollen u. a. bei Internetverträgen die Kosten ausgewiesen und das Widerspruchsrecht für Verbraucher erleichtert werden. Konkret macht die EU-Richtlinie unter anderem den Vorschlag, dass „[ein] Unternehmer bei Fernabsatzverträgen, die auf elektronischem Wege geschlossen werden, die Möglichkeit bietet, eine Schaltfläche für den Widerruf zu nutzen, um dem Verbraucher die Ausübung des Widerrufsrechts zu erleichtern.“ Nach dem Willen des EU-Justizkommissars Didier Reynders ist diese Schaltfläche mit den Worten „Den Vertrag widerrufen“ hervorgehoben auf der Benutzeroberfläche zu kennzeichnen. Außerdem sollen dem Entwurf nach bei einem Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Internet Unternehmer dazu verpflichtet werden, „faire und transparente Online-Systeme einzurichten und bei der Nutzung von Online-Tools wie Robo-Advice oder Chatboxen angemessene Erklärungen bereitzustellen.“

 BVK wittert Gefahr für das Vermittlungsgeschäft

Doch gegen einzelne Aspekte des aktuellen Richtlinienentwurfs regt sich unter Vermittlerverbänden Widerstand, denn die neuen Fernabsatzregeln dürften die Vermittlungstätigkeit nicht noch weiter belasten. „Wir begrüßen, dass die EU-Kommission den Online-Handel von Finanzdienstleistungen unter die Lupe nimmt und Fehlentwicklungen der letzten Jahre in diesem Bereich korrigieren will“, schätzt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), den EU-Vorstoß. „Denn der BVK trat schon immer für gleiche Informations- und Wettbewerbsbedingungen für den persönlichen und den online-basierten Vertrieb von Finanzdienstleistungen ein.“ Allerdings gab der Verbandschef in diesem Zusammenhang auch zu bedenken: „Diese Korrektur darf jedoch nicht dazu führen, dass über den Umweg der Regelung von Finanzdienstleistungen über das Internet der Vertrieb von Finanzdienstleistungen insgesamt verschärft wird.“ Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission wird nun im weiteren Verlauf im EU-Ministerrat und im EU-Parlament erörtert. Der BVK werde diesen Prozess intensiv begleiten und sich über seine Kooperation mit dem europäischen Vermittlerdachverband „European Federation of Insurance Intermediaries“ (BIPAR) dafür einsetzen, dass bei diesen Beratungen die Finanzdienstleistungen der Versicherungsvermittler nicht erschwert würden, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. (as)

Lesen Sie auch: EIOPA und BaFin machen Druck beim Vergütungssystem

Bild: © Robert Kneschke – stock.adobe.com