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23. Oktober 2019
BVK-Strukturanalyse: Zu hoher Boni-Anteil bei Vermittlern

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BVK-Strukturanalyse: Zu hoher Boni-Anteil bei Vermittlern

Der BVK hat auf der DKM seine aktuelle Strukturanalyse vorgestellt und dabei besonders auf das Problem der hohen Bonuszahlungen in der Branche hingewiesen. Erfolgsvergütungen und Zuschüsse sehen die Studienmacher gerade in Bezug auf die voranschreitende Umsetzung der IDD kritisch.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat dieses Jahr die Branchenleitmesse zum Anlass genommen, um im Rahmen seiner traditionell gemeinsam mit dem Veranstalter bbg Betriebsberatungs GmbH stattfindenden Pressekonferenz Details zu seiner aktuellen Strukturanalyse-Studie vorzustellen.

Nach einigen einleitenden Worten vom bbg-Geschäftsführer Konrad Schmidt, in denen er über die Zukunft der Branche sprach und zu bedenken gab, dass keine KI den empathischen Makler ersetzen kann, erhielt der BVK das Wort.

Der BVK hatte zwar größtenteils Positives zu vermelden, wie zum Beispiel, dass die Mitgliederzahlen des größten Interessenverbandes gegen den Branchentrend wachsen und, dass der Verband optimistisch dem Prozessauftakt gegen Check24 im November entgegensieht, aber im Fokus der Pressekonferenz stand weniger Erbauliches.

Die Ergebnisse der alle zwei Jahre erscheinenden Studie bereiten dem BVK Sorgen, besonders was den hohen Stellenwert von Zuschüssen und Erfolgsvergütungen in der Branche betrifft.

IDD-konforme Provisionsvergütung gefordert

In der Ausschließlichkeit und bei Mehrfachvertretern seien Zuschüsse und Erfolgsvergütungen bis über 30% am Gesamtumsatz üblich. Dies ist ein Ergebnis der Strukturanalyse, die von Ende 2018 bis ins Frühjahr 2019 durchgeführt wurde.

„Damit bleibt die Abhängigkeit von dieser variablen Vergütungsart hoch“, sagt BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Dies ist aber nicht nur im Hinblick auf eine konstante Einnahmebasis über die Jahre bedenklich, sondern auch in Bezug auf die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD problematisch, zumal wenn Bonifikationen ausschließlich an quantitative Vorgaben geknüpft sind, wie beispielsweise das Erreichen bestimmter Verkaufsziele.“

BVK-Strukturanalyse: Zu hoher Boni-Anteil bei Vermittlern

Schließlich darf nach gültiger Rechtslage die Vertriebsvergütung nicht mit der Pflicht der Vermittler kollidieren, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln. Insbesondere soll die Vertriebsvergütung keine Anreize für Vermittler schaffen, Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen, nur um von Unternehmen gesetzte Vertriebsziele zu erreichen und damit verbundene Bonifikationen zu erhalten.

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