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20. März 2020
BVK unterstützt Vermittler mit Infos zu Corona, Kurzarbeitergeld & Co.

BVK unterstützt Vermittler mit Infos zu Corona, Kurzarbeitergeld & Co.

Die Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundene Aufruf, soziale Kontakte zu meiden, betrifft gerade auch Vermittler. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bietet auf seiner Website Informationen und Links zur Corona-Krise, darunter auch zur Beantragung von Kurzarbeitergeld.

Das Coronavirus breitet sich immer weiter aus. Um die Pandemie einzudämmen, sind die Menschen aufgerufen, soziale Kontakte zu vermeiden. Stark davon betroffen sind auch die Versicherungsvermittler, die üblicherweise oft mit ihren Kunden im persönlichen Kontakt stehen. Um Versicherungsvermittler in dieser Ausnahmesituation zu unterstützen, hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf seiner Website sachliche Informationen und hilfreiche Links rund um die Corona-Krise zusammengestellt. Die Links werden fortlaufend an die aktuelle Informationslage angepasst, so der BVK auf seiner Seite.

 „Die momentane Lage ist schon schwierig genug“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Da möchten wir alle Versicherungsvermittler mit den nötigen Informationen und Links versorgen, mit denen sie die Belastungen der Corona-Krise zumindest etwas abmildern können.“

Wenn Vermittler oder ihre Mitarbeiter an Covid-19 erkranken

Was die eigene Arbeitskraft des selbstständigen Versicherungsvermittlers angeht, stellt sich bei einer Covid-19-Erkrankung die Frage nach einer eventuellen Absicherung über eine Krankentagegeldversicherung. Laut BVK sei hier an die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankentagegeld-Zusatzversicherung zu denken. Falls Arbeitnehmer erkranken, bekommen Sie zunächst Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Für Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen gibt es nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig sind. Bei Anwendung des Manteltarifvertrages für das Versicherungsvermittler-Gewerbe (BVK) ist dieser ergänzend zu berücksichtigen, erklärt der BVK.

Selbstständige in Quarantäne

Kann infolge des Coronavirus der eigene Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden, weil vom zuständigen Gesundheitsamt offiziell Quarantäne verhängt wurde, gibt es auch für Selbstständige Entschädigungsmaßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, die greifen können.

Beantragung von Kurzarbeitergeld

Für viele Betriebe hat die Corona-Krise drastische wirtschaftliche Folgen und das Thema Kurzarbeit steht im Raum. Wie der BVK mitteilt, habe man viele Anfragen von Mitgliedern zum Thema Kurzarbeitergeld in Bezug auf Versicherungsagenturen erhalten. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Regierung die Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld gelockert. Kurzarbeit muss der Agentur für Arbeit angezeigt und von dieser bewilligt werden. In einem eigenen Informationsblatt, das der BVK ebenfalls auf seiner Website veröffentlicht hat, können sich Vermittler über die Voraussetzungen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld informieren und erfahren wie man bei der Beantragung vorgeht.

Alle Infos und Links des BVK finden sich unter www.bvk.de/corona.

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Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com