Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) weist darauf hin, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 09.08.2023 das Rundschreiben 07/2023 zur Geldwäsche herausgegeben hat. Es beinhaltet eine Aktualisierung von Staaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen und Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten). Die Staatenliste basiert auf einem Bericht der Financial Action Task Force (FATF). Sie umfasst über 20 Staaten, darunter unter anderem Nordkorea, Iran und Syrien.
Aktualisierung des Rundschreibens betrifft auch Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler sind seit der 3. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie (2005/60/EG) Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Aus diesem Grund betrifft die Aktualisierung des BaFin-Rundschreibens auch Versicherungsvermittler, wie der BVK erklärt. Dies gilt vor allem für den Fall, wenn sie Lebensversicherungen oder Dienstleistungen mit Anlagezweck oder Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr vermitteln oder Kapitalisierungsprodukte anbieten.
Wie der BVK weiter erläutert, müssen Versicherungsvermittler neben der Identifizierung der Vertragspartner bei juristischen Personen und Gesellschaften auch die wirtschaftlich Berechtigten feststellen und sie im Falle eines Verdachts an die inländische Financial Intelligence Unit (FIU) melden.
Musterrisikoanalyse zur Erfüllung der Pflichten gemäß GwG
Um Mitglieder zu unterstützen, gibt der BVK eine Fachinformation mit einer Musterrisikoanalyse zur Erfüllung der Pflichten aus dem GwG heraus. Außerdem kann Beratung durch Fachreferenten erfolgen, die laut BVK auch Online-Kurse durchführen. (tk)
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