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6. Juli 2022
BVSV-RiskChecks bieten neue Geschäftsfelder für Makler

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BVSV-RiskChecks bieten neue Geschäftsfelder für Makler

Beispiel 1: Versicherungsschutz von Immobilien

Für Sachverständige, aber auch für Makler liegt z.B. im Bereich der Bewertung von Immobilien im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz ein Risikoschwerpunkt für die Bestandsgefährdung der Unternehmen. So ist in der Praxis bekannt, dass viele gewerbliche Immobilien unterversichert sind. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass die in den Versicherungsverträgen ursprünglich festgelegten Versicherungssummen zu Neuwerten nicht angepasst und durch die Baupreisentwicklung im Schadensfall zu höheren Schadenssummen führen, die wiederum nicht mehr durch die vorhandenen Versicherungsverträge abgedeckt werden. Das führt dazu, dass der Unternehmer ggf. seine Immobilie nicht mehr neu aufbauen kann, wenn die fehlenden Baukosten nicht anderweitig aufgebracht werden können. Hier ist durch die Sachverständigen eine stetige Überprüfung der Versicherungssummen notwendig.

Beispiel 2: Betriebliche Pensionszusagen

Einen in diesem Zusammenhang besonders bestandsgefährdenden Risikobereich stellen die Direktzusagen, die sogenannten Pensionszusagen dar. Die überwiegende Anzahl der unmittelbaren Pensionszusagen wurde in der Vergangenheit oftmals aus rein steuerlichen Motiven eingerichtet. Insbesondere der aus der Pensionsrückstellung herrührende Innenfinanzierungseffekt, veranlasste Berater aus den verschiedensten Fachrichtungen, den von ihnen betreuten Unternehmern die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung in Form der unmittelbaren Pensionszusage zu empfehlen. Für die Geschäftsführer erschien der Aufbau einer Altersversorgung aus „gesparten“ Steuern offensichtlich derart verlockend, dass sie den Empfehlungen nur zu gern gefolgt sind.

Die Verpflichtung einer Direktzusage wurde dann meist durch eine Lebensversicherung rückgedeckt, wobei diese in den letzten Jahren, durch fallende Kapitalmarktzinsen und durch Verlängerung der Lebenslaufzeit der versicherten Geschäftsführer nicht mehr ausreichen, um die zugesagte Altersversorgung durch die Rückdeckungsversicherung zu erfüllen. Dieser über Jahre anwachsende nicht gedeckte Fehlbetrag zwingt die Geschäftsführer nunmehr zu handeln, um eine Bestandsgefährdung des Unternehmens zu verhindern und eine persönliche Haftung des Geschäftsführers abzuwenden. Der BVSV hat hierzu ebenfalls begleitend unterstützt, das in diesem Bereich ein BVSV RiskCheck mit weiteren Maßnahmen durch Experten angeboten werden kann, um diesen Risikobereich anzugehen und je nach Einzelfall auch beheben zu können.

Weitere bestandsgefährdende Risiken

Neben dem allgemeinen branchenbezogenen Versicherungsschutz – insbesondere in technischen Bereichen – liegen aber auch im IT/Cyberschutz und im Datenschutz erhebliche bestandsgefährdende Risiken, die entsprechend zu beachten und zu bewerten sind. Damit diese Bereiche ggf. versichert und damit das Unternehmensrisiko auf Dritte ausgelagert werden kann, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Strukturen im Unternehmen den Grundanforderungen in diesem Bereich (z.B. BSI Standard) entsprechen. Dieses kann durch die angebotenen BVSV-RiskChecks und entsprechende Sachverständigenüberprüfungen geschehen.

Daneben wird für den Bereich der allgemeinen Risikofrüherkennung ein BVSV RiskCheck „Risikofrüherkennung“ für das Unternehmen angeboten, um die gesetzlichen Anforderungen des StaRUG zu erfüllen. Alle BVSV-RiskChecks wurden zusammen mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der BVSV Sachverständigen GmbH entwickelt und über eine digitale Plattform den jeweiligen Anwendern zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassung

Für Makler bedeutet die Anpassungen beim StaRUG ein neues lukratives Geschäftsfeld. Durch den Zugang zu den einzelnen BVSV-RiskChecks wird dem Unternehmer geholfen, die durch das Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem geforderten Risikofrüherkennungssystem des Unternehmens, nämlich der Analyse der bestandsgefährdeten Risikofelder, deren Dokumentation wie auch die geforderten Gegenmaßnahmen, nachzuweisen.

Diese dienen nicht nur als Dokumentation/Nachweis dem Unternehmer/Geschäftsführer, sondern auch dem jeweiligen Berater (Steuerberater/Wirtschaftsprüfer) bezüglich der Hinweis- und Warnpflichten und der damit ggf. einhergehenden persönlichen Haftung.

Weitere Informationen und Fragen können auch direkt über den BVSV e.V. oder am Stand der BVSV e. V. auf der DKM 2022 im Oktober in Dortmund gegeben und geklärt werden.

Bild: © Oleh Donets – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Hans-Joachim Schlimpert