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25. März 2024
Cannabiskonsum und Versicherung: Konsequenzen für Autofahrer

Cannabiskonsum und Versicherung: Konsequenzen für Autofahrer

Ab April werden der Konsum sowie der Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legal. Für Autofahrer kann der Konsum jedoch auch Tage später noch Konsequenzen nach sich ziehen. Der GDV fordert klare Regeln für den Straßenverkehr.

Mit der Zustimmung des Bundesrates Ende vergangener Woche ist der Weg frei für die Legalisierung von Cannabis hierzulande. Bereits zum 01.04.2024 wird der Besitz und Anbau für Volljährige unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden.

Nicht jedoch ändern werden sich zu diesem Zeitpunkt die bestehenden Regeln zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) fordert schnelles Handeln von der Politik. „Wir brauchen idealerweise mit der Legalisierung am 1. April einen THC-Grenzwert, der gelegentlich kiffende, aber fahrtaugliche Autofahrer nicht kriminalisiert“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

THC bleibt lange im Blut nachweisbar

Das Problem mit der bestehenden Regelung ist nämlich wie folgt: Fahrern drohen schon beim Nachweis von kleinsten Mengen des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blut Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg. Auch auf den Versicherungsschutz kann dies Auswirkungen haben. Denn anders als Alkohol bleibt THC noch tagelang im Blut nachweisbar. „Konsumenten fühlen sich dann längst nicht mehr high, sondern fahrtauglich. Für den Drogentest ist das aber irrelevant“, kommentiert Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte bei der Verti Versicherung AG.

Nach Cannabiskonsum: Kfz-Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern

Wer mit THC im Blut einen Unfall verursacht, handele grob fahrlässig und verletze damit die Sorgfaltspflicht, so Held weiter. „Dies kann dazu führen, dass die Kaskoversicherung die Leistungen kürzt oder sogar ganz verweigert“.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress, was bedeutet, das die Versicherung bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurückfordern kann. Bis der Grenzwert angepasst werde, sei man im Straßenverkehr nur mit dem kompletten Verzicht auf die Droge auf der sicheren Seite, so die Verti. (js)

Bild: © Christian Müller – stock.adobe.com