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17. September 2023
ChatGPT – erste Begegnung mit einem Bot

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ChatGPT – erste Begegnung mit einem Bot

ChatGPT – erste Begegnung mit einem Bot

Feedback des Fragestellers (Prompt): Hast du nicht die Informationspflichten vergessen?

ChatGPT Du hast absolut recht, und ich entschuldige mich für das Fehlen dieser wichtigen Informa­tion. Als Versicherungsmakler bin ich verpflichtet, dir bestimmte Informationen gemäß den Informationspflichten im Versicherungsbereich zur Verfügung zu stellen. Hier sind einige der wichtigen Informationspunkte, die ich dir mitteilen würde:

Es folgen fünf durchnummerierte, wiederum floskelhafte Angaben zu „Status als Versicherungsmakler, Vergütung und Provision, Auswahlkriterien, Konflikte von Interesse, weitere Informationen“. Wieder wörtlich:

ChatGPT Die Einhaltung dieser Informationspflichten ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass du als Kunde vollständig über die Art meiner Dienstleistungen, meine Vergütung und mögliche Interessenkonflikte informiert bist. Vielen Dank, dass du darauf hingewiesen hast, und ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich.

Feedback: Konkretisiere bitte die Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt.

ChatGPT Selbstverständlich, die Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt als Versicherungsmakler sind essenziell, um Transparenz und Klarheit zu gewährleisten. Hier sind einige spezifische Informationen, die ich dir beim ersten Kontakt als Versicherungsmakler mitteilen würde.

Es folgen sieben durchnummerierte, allgemein gehaltene Angaben zu „Identität und Kontaktinformationen, Status und Unabhängigkeit, Vergütung und Provision, Beratungscharakter, Datenschutz, Beschwerdeverfahren, Keine Verpflichtung zur Annahme“ (?). Weiter wörtlich:

ChatGPT Die genauen Informationspflichten können je nach den rechtlichen Bestimmungen in deinem Land oder deiner Region variieren. Es ist jedoch wichtig, dass du alle relevanten Informationen erhältst, um eine fundierte Entscheidung über deine Versicherungsbedürfnisse treffen zu können.

Feedback: Wir sind in Deutschland. Hier sind die Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt in § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung geregelt. Bitte konkretisiere nach dieser Vorschrift.

ChatGPT Selbstverständlich, in Deutschland sind die Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt gemäß § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) geregelt. Hier sind die spezifischen Informationen, die ich dir gemäß dieser Vorschrift beim ersten Geschäftskontakt als Versicherungsmakler mitteilen würde.

Es folgen wiederum sieben durchnummerierte, allgemein gehaltene und fast identische Angaben. Im Vergleich zur letzten Antwort fehlen lediglich Informationen zum Datenschutz. Stattdessen Angaben zur Registrierung.

Feedback: Na ja, das ist erst die halbe Wahrheit. Da musst du schon genauer werden. Was ist zum Beispiel mit der Überprüfung der Registrierung?

ChatGPT Natürlich, ich verstehe, dass die Details wichtig sind. Hier sind weitere Informationen, die ich bezüglich der Informationspflichten gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) beim ersten Geschäftskontakt als Versicherungsmakler angeben würde.

Es folgen fünf durchnummerierte Angaben zu „Registrierung überprüfen, Berufsbezeichnung, Registrierungsnummer, Prüfung von Informationen, Daten zum Vermittlerregister“ sowie eine Floskel zur Bedeutung der Registrierung.

Feedback: Es sind auch noch andere Punkte unpräzise. Ich komme darauf gleich zurück. Du hast gesagt, du würdest dich zu Beginn des Gesprächs ordnungsgemäß vorstellen. Wir sprechen jetzt schon einige Zeit. Du hast dich aber noch nicht vorgestellt.

ChatGPT Es tut mir leid, wenn ich das bisher versäumt habe. Mein Name ist ChatGPT, und ich bin ein KI-Modell, das von OpenAI entwickelt wurde. Als KI-Modell habe ich keine physische Identität, aber ich stehe zur Verfügung, um dir... [blah, blah]

Feedback: Ein Versicherungsmakler kann nicht ChatGPT heißen. Versuche es mal mit einem anderen Namen.

ChatGPT Natürlich, ich entschuldige mich für die Verwirrung. Als Versicherungsmakler würde ich mich natürlich mit meinem richtigen Namen vorstellen. Hier ist meine korrigierte Vorstellung: ...

Mehr dazu demnächst hier. Den kompletten Dialog gibt es im Blog auf sandkuehler24.de.

Über Hans-Ludger Sandkühler

Hans-Ludger Sandkühler ist Vertriebs- und Versicherungsjurist und verfügt über praktische Erfahrungen aus seinen langjährigen Tätigkeiten als Versicherungsmakler und Rechtsanwalt. Er ist ausgewiesener Experte in Maklerfragen, gefragter Referent und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact 09/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © chakisatelier – stock.adobe.com

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