AssCompact suche
Home
Assekuranz
1. April 2023
ConceptIF überarbeitet Haftpflichtversicherungen
photo of a dog that has broken a cushion and has pieces of the cushion on his head and nose. dog is lying on his bed in the living room

ConceptIF überarbeitet Haftpflichtversicherungen

Zuletzt hatte ConceptIF PRO bereits über Verbesserungen bei der Unfall- und Wohngebäudeversicherung informiert. Nun gibt der Assekuradeur auch eine Überarbeitung der privaten Haftpflichtversicherung und der Tierhalterhaftpflichtversicherung bekannt.

Der Assekuradeur ConceptIF hat seine private Haftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherung überarbeitet. Im Zuge des Relaunches wurden Sublimits erhöht und die meisten Selbstbeteiligungen gestrichen. Unter anderem wurde auch die Forderungsausfalldeckung erweitert und die Neuwertklausel verbessert. Bei Sachschäden bis 3.000 Euro (vormals bis 500 Euro) werden auf Wunsch des Versicherungsnehmers jetzt die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten übernommen statt des Zeitwertes der beschädigten Gegenstände.

Aufnahme des Gewaltopferschutzes

Mit Blick auf die Privathaftpflichtversicherung hebt ConceptIF die Neuaufnahme des Gewaltopferschutz, der im Rahmen der Forderungsausfalldeckung mehr Sicherheit bietet, hervor. Wenn Opfer von Gewaltdelikten keine Entschädigung erhalten, weil der Täter keinen Versicherungsschutz über seine Privathaftpflicht hat oder zahlungsunfähig ist, erhält der Geschädigte Leistungen aus seinem ConceptIF-Vertrag. Zudem wurde die Selbstbeteiligung in der Forderungsausfalldeckung komplett gestrichen.

Neu aufgenommen wurde zudem auch die Deckung für private Mini-Blockheizkraftwerke und Kleinwindanlagen. Des Weiteren erhalten Bauherren nun Versicherungsschutz für eine Bausumme bis zu 500.000 Euro, bisher wurden lediglich 150.000 Euro gedeckt. Auch der Kreis der versicherten Personen wurde auf alle deliktunfähigen und pflegebedürftigen Personen erweitert, nicht nur Kinder.

Neuerungen auch bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung

Im Premiumtarif („best advice“) der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Mietsachen und mobile Einrichtungsgegenstände bis zur vollen Deckungssumme von 50 Mio. Euro versichert, informiert der Assekuradeur weiter. Bei Hunden greift der Versicherungsschutz auch in angemieteten Hotelzimmern und Ferienwohnungen, bei Pferden in angemieteten Stallungen. Neuerdings sind Hunde auch dann versichert, wenn sie ohne Leine bzw. Maulkorb geführt werden. Darüber hinaus werden Bergungs- und Rettungskosten für das versicherte Tier erstattet. Such-, Rettungs- und Blindenhunde sowie Therapiepferde sind ebenfalls versichert. Nebenberufliche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang sind bis zu einem Jahresumsatz von 15.000 Euro in der „best advice“-Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert. (bh)

Bild: © Rawlstock – stock.adobe.com