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31. März 2021
ConceptIF bietet Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung

ConceptIF bietet Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung

Im Rahmen der PHV-Tarifvariante „best advice plus“ gibt es nun beim Assekuradeur ConceptIF eine optionale Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung, mit der sich Lehrer, Polizisten, Richter, Zollbeamte oder Bundeswehrangehörige absichern können.

Der Hamburger Assekuradeur ConceptIF Pro GmbH bietet nun im Bereich der Privathaftpflichtversicherung und der Tarifvariante „best advice plus“ eine optionale Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung an. Damit können sich Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst vor Schadensersatzansprüchen ihrer Dienstherrn oder von geschädigten Dritten schützen. Denn Schäden, die während der Dienstzeit verursacht werden, sind nicht von einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Absicherung von Fehlern während der Berufsausübung

Sollte beispielsweise ein Lehrer während einer Klassenreise seine Aufsichtspflicht verletzen und es zu einem Unfall kommen, könnte er dafür persönlich haftbar gemacht werden. Auch für Polizisten, Richter und Zollbeamte können Fehler während der Berufsausübung existenzgefährdend sein. Die neue CIF:Pro-Option in Kombination mit der Privathaftpflichtversicherung „best advice plus“ schützt vor finanziellen Folgen bei Schadensersatzansprüchen, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben können.

Versicherungsschutz bei Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum

Es sind unter anderem Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme von 50.000 Euro versichert. Für Angehörige von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei und Zoll besteht optional außerdem Versicherungsschutz, wenn fiskalisches Eigentum bis zu einem Wert von 15.000 Euro abhandenkommt. Ein Beispiel: Verliert ein Polizeibeamter während eines Einsatzes seine Schutzweste, könnte der Dienstherr ihn in Regress nehmen und Schadensersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen. Darüber hinaus können sich Beschäftigte der genannten Berufsgruppen zusätzlich gegen Haftpflichtansprüche ihres Dienstherrn absichern, wenn während einer Einsatzfahrt an Dienstfahrzeugen Schäden entstehen. Der CIF:Pro-Tarif deckt Schäden bis zu einer Summe von 100.000 Euro ab. (ad)

Bild: © benjaminnolte – stock.adobe.com