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2. April 2024
Condor Leben streicht BU-Umorganisationsklausel
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Condor Leben streicht BU-Umorganisationsklausel

Bevor Selbstständige oder Freiberufler eine private BU-Rente erhalten können, prüft der Versicherer in der Regel, ob der Betrieb in zumutbarer Weise umorganisiert werden kann. Diese Prüfung fällt künftig bei Condor weg – unabhängig vom ausgeübten Beruf und der Anzahl der Mitarbeiter.

Die Condor Lebensversicherungs-AG hat eine Neuerung in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bekannt gegeben. Die Änderung betrifft Selbstständige und Freiberufler. Künftig verzichtet der Maklerversicherer vollständig auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation des Betriebes, und zwar unabhängig vom ausgeübten Beruf oder der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen.

Bevor Versicherer Selbstständigen eine private BU-Rente auszahlen, prüfen sie in der Regel, ob der Betrieb in zumutbarer Weise umorganisiert werden kann. Der Wegfall dieser Prüfung soll für weniger Komplexität und mehr Transparenz für Versicherte und auch Makler sorgen. Denn die Regelungen zur Umorganisation seien für viele Selbstständige „oft schwierig nachzuvollziehen“, wird Hans-Jürgen Sattler, Vorstand der Condor Lebensversicherungs-AG zitiert.

Die Condor hat sich laut eigenen Angaben Flexibilität auf die Fahne geschrieben, wenn es um ihre BU-Versicherung geht. Dazu gehört laut dem Versicherer auch eine Teilzeitklausel sowie eine echte und vollständige DU-Klausel. (js)

Bild: © Robert Kneschke – stock.adobe.com