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24. Januar 2022
Continentale baut BU-Absicherung aus
Aktenordner auf Schreibtisch mit Beschriftung - Business

Continentale baut BU-Absicherung aus

Die Continentale hat das Leistungsspektrum ihrer PremiumBU-Versicherung erweitert. So wird beispielsweise nicht nur bei Akademikern sondern auch bei Kleinbetrieben zukünftig auf die Umorganisationsprüfung verzichtet.

Mit neuen Leistungen hat die Continentale Lebensversicherung ihre Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) weiter verbessert. Wer die PremiumBU jetzt abschließt, für den kann noch bis Ende März der Versicherungsbeginn auf den 01.12.2021 rückdatiert werden. Dadurch sichert sich der Kunde ein rechnerisch jüngeres Eintrittsalter. Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick:

Erweiterte Nachversicherungsgarantien

Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann der Kunde seinen Versicherungsschutz flexibel anpassen. Das geht im ursprünglich vereinbarten Tarif zu dessen Bedingungen und Rechnungsgrundlagen und ist einmal anlassunabhängig bis zum Alter von 40 Jahren sowie bei 17 besonderen Ereignissen möglich. Zu diesen besonderen Ereignissen zählen auch die erfolgreiche Prüfung zum Fach- oder Betriebswirt oder eine Techniker-Weiterbildung.

Verzicht auf Umorganisationsprüfung und neu aufgenommene Leistungsdefinition

Nicht nur bei Akademikern sondern auch bei Kleinbetrieben verzichtet die Continentale zukünftig auf die Umorganisationsprüfung. Voraussetzung ist, dass der Inhaber schon vor Eintritt der Berufsunfähigkeit vorrangig am Schreibtisch tätig war. Wenn die gesetzliche Rentenversicherung unbefristet die volle Erwerbsminderungsrente zahlt, erkennt die Continentale die Berufsunfähigkeit ebenfalls an.

Teilzeitregelung präzisiert und flexibler in der Elternzeit

Arbeitet der Versicherte zum Zeitpunkt seiner Erkrankung vorübergehend und anlassbezogen in Teilzeit, wird bei der Leistungsprüfung nun die zuvor vereinbarte längere Arbeitszeit berücksichtigt. In der Elternzeit können Kunden bei der Continentale ihren BU-Schutz innerhalb von 36 Monaten ohne erneute Risikoprüfung wieder aufnehmen oder aufstocken.

Pflege-Sofortkapital im Pflege-Paket erhöht und neue Leistungen im Plus-Paket

Wird der Versicherte pflegebedürftig, bekommt er jetzt eine Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten. Das gilt auch bei Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger. Und: Mit der „Gelben-Schein-Regelung“ erhält der Kunde auch bei Arbeitsunfähigkeit eine Leistung in Höhe seiner BU-Rente. Das geht jetzt für bis zu 24 Monate. Außerdem greift der Baustein „Krebs Plus“ bei noch mehr Diagnosen als zuvor. Dazu zählen neben Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall jetzt auch Erblindung und Hörverlust. Außerdem leistet „Krebs Plus“ bei Rollstuhlbedarf. Ebenfalls neu: Wird bei Kindern des Versicherten eine dieser Diagnosen gestellt, erhält der Kunde eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu sechs Monatsrenten. Das gilt auch bei einem schweren Unfall. (ad)

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