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9. Oktober 2020
Continentale erweitert Leistungen in den Kfz-Tarifen

Continentale erweitert Leistungen in den Kfz-Tarifen

Im Basis-Tarif der Continentale Kfz-Versicherung ist ab Werk eingebaute Sonderausstattung nun unbegrenzt beitragsfrei mitversichert. Im Komfort-Tarif sorgt die Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtwagen dafür, dass der Kunde bei einem Totalschaden innerhalb der ersten 24 Monate den vollen Kaufwert zurückerhält.

Die Continentale Sachversicherung hat Service und Leistungen in ihren Kfz-Tarifen ausgebaut. So wurde der Komfort-Tarif um die Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtwagen ergänzt, mit der der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden innerhalb der ersten 24 Monate den vollen Kaufwert zurückerhält und nicht nur den dann aktuellen Wiederbeschaffungswert.

 Im Basis-Tarif ist Sonderausstattung ab sofort unbegrenzt beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung ist, dass sie ab Werk fest eingebaut wurde. Für nachträglich fest eingebaute Sonderausstattung wird erst ab 10.000 Euro ein Zuschlag erhoben.

Stefan Andersch, Vorstand der Continentale Sachversicherung, rät Kunden, beim Vergleich von Kfz-Tarifen besonders darauf zu achten, ob folgende Leistungen enthalten sind: Schutz bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Dadurch sind zum Beispiel Schäden durch Verrutschen der Ladung infolge einer starken Bremsung, Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt, Achsbruch nach Fahren durch ein Schlagloch. Die sogenannte Mallorca-Deckung erweitert den Versicherungsschutz für im europäischen Ausland gemietete Pkw und Krafträder. Beim Verzicht auf Abzug neu für alt werden bei Reparaturen für neue Ersatzteile auch bei älteren Pkw keine Abzüge vorgenommen. Das Leistungsmerkmal „Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit“ sorgt dafür, dass der Versicherer auch zahlt, wenn der Fahrer fahrlässig handelt. Zum Beispiel, wenn er sich nach dem schreienden Kind auf der Rückbank umdreht und dadurch ein Unfall passiert. Sind Schäden durch Tierbisse einschließlich Folgeschäden im Leistungsumfang enthalten, zahlt der Versicherer nicht nur für unmittelbar verursachte Schäden, sondern auch mögliche Folgeschäden. Und im Rahmen der 24-Monate-Neupreisentschädigung erstattet der Versicherer bei Diebstahl oder Totalschaden 24 Monate lang den Neupreis für das Fahrzeug. (ad)

Bild: © carballo – stock.adobe.com