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13. September 2021
Corona hat das Bewusstsein für das BU-Risiko geschärft

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Corona hat das Bewusstsein für das BU-Risiko geschärft

Corona hat das Bewusstsein für das BU-Risiko geschärft

Die Pandemie hat die Menschen für das Thema Berufsunfähigkeit sensibilisiert, aber auch verunsichert, ob an Covid-19 Erkrankte überhaupt noch BU-Schutz erhalten. Wie Versicherer in der Praxis mit dieser Frage umgehen, zeigt das Beispiel HDI.

Ein Beitrag von Michael Rosch, Leiter des Produktmanagements bei der HDI Lebensversicherung AG

Nur rund ein Viertel der Berufstätigen hat sich gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft abgesichert, dabei sind die Voraussetzungen optimal. Kompetente Vermittler bieten eine umfassende Beratung, BU-Anbieter wie HDI liefern neben ausgezeich­neten Produkten auch Top-Bedingungswerke und exzellente Services. Trotzdem hat sich die Abdeckungsquote auf ein mehr oder weniger stabiles Viertel eingependelt.

Corona sensibilisiert und verunsichert

Was intensive Aufklärung, kompetente Beratung und selbst das Aufmalen von Schreckensszenarien nicht geschafft haben, gelingt offenbar der Corona-Krise. 2020 konnte HDI im Biometriegeschäft eine positive Steigerung im zweistelligen Bereich verzeichnen und führt diese erstaunliche Entwicklung auf die Pandemie zurück. Corona hat das Bewusstsein der Menschen für das BU-Risiko geschärft, indem es ihnen ihre Verletzlichkeit vor Augen geführt hat. Zum Gefühl der Verletzbarkeit kommt die Verunsicherung, inwieweit Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind, überhaupt noch einen BU-Schutz erhalten. Erfahrene BU-Anbieter wie HDI können Klarheit geben: Es gibt keine speziellen Antragsfragen zu Corona-Erkrankungen. Infektionen werden durch die aktuellen Gesundheitsfragen abgedeckt. Das heißt: Es gibt keine allgemeinen Ausschlüsse von Viruserkrankungen im Rahmen der aktuellen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Für Menschen, die eine Covid-19-Erkrankung hinter sich haben, bedeutet dies: Sofern die Corona-Infektion milde sowie folgenlos ausgeheilt ist, hat dies keine Auswirkungen auf die Annahme. Hier reicht eine Bestätigung des Kunden über die folgenlose Ausheilung der Infektion aus. Bei schweren Verläufen mit Krankenhaus­aufenthalt oder einer Lungenentzündung etc. oder mit bestehenden Folgen wird der Antrag sechs Monate zurückgestellt. Danach erfolgt eine kundenindividuelle Prüfung mit den erforder­lichen ärztlichen Berichten bzw. Befunden. Wichtig: Eine Infektion mit Covid-19 ist per se kein Grund für Risikoaufschläge.

Arbeitswelt vor grundlegender Transformation

Der Beruf ist der Lebensbereich, der sich in den kommenden Jahren am stärksten verändern wird. Die Treiber: Digitalisierung, Globalisierung und Flexibilisierung. Die Pandemie hat diesem Wandel der Berufswelt nochmals einen ordentlichen Schub gegeben. Die Herausforderungen sind gewaltig – nicht nur für Berufstätige, sondern auch für Versicherer. Denn ändern sich die Arbeitsbedingungen, ändern sich auch die Ansprüche von Berufstätigen an eine bedarfs­gerechte Absicherung.

Nicht nur der BU-Schutz muss diesen Veränderungen Rechnung tragen können, sondern auch die Versicherer. Das heißt, die konkrete Tätigkeit wird stärker in den Fokus rücken. Mit diesem „Pay as you work“-Ansatz hat HDI Ende 2019 einen ersten Anfang gemacht. Mit der Neuordnung der Berufsgruppen können Berufe differenzierter und individueller eingestuft werden. Das erlaubt im nächsten Schritt eine passgenaue Prämienkalkulation bei gleichbleibend hoher Beitragsstabilität und Leistungsqualität.

Daher muss ein Top-Produkt mit Blick auf die Lebensentwürfe der Kunden hochflexibel sein – Stichwort „Whole Life“-Konzept. Dazu gehören zeitgemäße Nachversicherungs­garantien und Berufswechseloptionen, wie sie beispielsweise der BU-Schutz EGO Top von HDI bietet. Worauf kommt es bei der BU noch an?

Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung

Neben dem am Markt weitestgehend üblichen vollständigen Verzicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet HDI in der Erstprüfung zusätzlich auch auf die konkrete Verweisung. Als Maßstab für die erstmalige Feststellung der Berufsunfähigkeit gilt allein der Beruf, den der Kunde vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgeübt hat. HDI setzt auf Leistung ohne Wenn und Aber.

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Ein Artikel von
Michael Rosch