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13. September 2021
Corona hat das Bewusstsein für das BU-Risiko geschärft
Corona hat das Bewusstsein für das BU-Risiko geschärft

Corona hat das Bewusstsein für das BU-Risiko geschärft

Die Pandemie hat die Menschen für das Thema Berufsunfähigkeit sensibilisiert, aber auch verunsichert, ob an Covid-19 Erkrankte überhaupt noch BU-Schutz erhalten. Wie Versicherer in der Praxis mit dieser Frage umgehen, zeigt das Beispiel HDI.

Ein Beitrag von Michael Rosch, Leiter des Produktmanagements bei der HDI Lebensversicherung AG

Nur rund ein Viertel der Berufstätigen hat sich gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft abgesichert, dabei sind die Voraussetzungen optimal. Kompetente Vermittler bieten eine umfassende Beratung, BU-Anbieter wie HDI liefern neben ausgezeich­neten Produkten auch Top-Bedingungswerke und exzellente Services. Trotzdem hat sich die Abdeckungsquote auf ein mehr oder weniger stabiles Viertel eingependelt.

Corona sensibilisiert und verunsichert

Was intensive Aufklärung, kompetente Beratung und selbst das Aufmalen von Schreckensszenarien nicht geschafft haben, gelingt offenbar der Corona-Krise. 2020 konnte HDI im Biometriegeschäft eine positive Steigerung im zweistelligen Bereich verzeichnen und führt diese erstaunliche Entwicklung auf die Pandemie zurück. Corona hat das Bewusstsein der Menschen für das BU-Risiko geschärft, indem es ihnen ihre Verletzlichkeit vor Augen geführt hat. Zum Gefühl der Verletzbarkeit kommt die Verunsicherung, inwieweit Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind, überhaupt noch einen BU-Schutz erhalten. Erfahrene BU-Anbieter wie HDI können Klarheit geben: Es gibt keine speziellen Antragsfragen zu Corona-Erkrankungen. Infektionen werden durch die aktuellen Gesundheitsfragen abgedeckt. Das heißt: Es gibt keine allgemeinen Ausschlüsse von Viruserkrankungen im Rahmen der aktuellen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Für Menschen, die eine Covid-19-Erkrankung hinter sich haben, bedeutet dies: Sofern die Corona-Infektion milde sowie folgenlos ausgeheilt ist, hat dies keine Auswirkungen auf die Annahme. Hier reicht eine Bestätigung des Kunden über die folgenlose Ausheilung der Infektion aus. Bei schweren Verläufen mit Krankenhaus­aufenthalt oder einer Lungenentzündung etc. oder mit bestehenden Folgen wird der Antrag sechs Monate zurückgestellt. Danach erfolgt eine kundenindividuelle Prüfung mit den erforder­lichen ärztlichen Berichten bzw. Befunden. Wichtig: Eine Infektion mit Covid-19 ist per se kein Grund für Risikoaufschläge.

Arbeitswelt vor grundlegender Transformation

Der Beruf ist der Lebensbereich, der sich in den kommenden Jahren am stärksten verändern wird. Die Treiber: Digitalisierung, Globalisierung und Flexibilisierung. Die Pandemie hat diesem Wandel der Berufswelt nochmals einen ordentlichen Schub gegeben. Die Herausforderungen sind gewaltig – nicht nur für Berufstätige, sondern auch für Versicherer. Denn ändern sich die Arbeitsbedingungen, ändern sich auch die Ansprüche von Berufstätigen an eine bedarfs­gerechte Absicherung.

Nicht nur der BU-Schutz muss diesen Veränderungen Rechnung tragen können, sondern auch die Versicherer. Das heißt, die konkrete Tätigkeit wird stärker in den Fokus rücken. Mit diesem „Pay as you work“-Ansatz hat HDI Ende 2019 einen ersten Anfang gemacht. Mit der Neuordnung der Berufsgruppen können Berufe differenzierter und individueller eingestuft werden. Das erlaubt im nächsten Schritt eine passgenaue Prämienkalkulation bei gleichbleibend hoher Beitragsstabilität und Leistungsqualität.

Daher muss ein Top-Produkt mit Blick auf die Lebensentwürfe der Kunden hochflexibel sein – Stichwort „Whole Life“-Konzept. Dazu gehören zeitgemäße Nachversicherungs­garantien und Berufswechseloptionen, wie sie beispielsweise der BU-Schutz EGO Top von HDI bietet. Worauf kommt es bei der BU noch an?

Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung

Neben dem am Markt weitestgehend üblichen vollständigen Verzicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet HDI in der Erstprüfung zusätzlich auch auf die konkrete Verweisung. Als Maßstab für die erstmalige Feststellung der Berufsunfähigkeit gilt allein der Beruf, den der Kunde vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgeübt hat. HDI setzt auf Leistung ohne Wenn und Aber.

Risikoprüfung: Klare und verständliche Gesundheitsfragen

HDI legt Wert darauf, alle Gesundheitsfragen klar, verständlich und für den Kunden rechts­sicher zu formulieren. Erfahrene Qualitätsver­sicherer wie HDI erhalten von renommierten Ratingagenturen wie beispielsweise Franke und Bornberg seit Jahren Bestnoten für ihre kundenorientierten Gesundheitsfragen. Die Gesundheitsfragen sind wichtig, damit der Versicherer das Risiko angemessen einschätzen kann. Das Ziel ist der gerechte Ausgleich im Kollektiv. Nur dann ist der Versicherer in der Lage, dauerhaft stabile Prämien zu kalkulieren.

Beitragsstabilität: Ein wichtiger Faktor

Generell kann ein Versicherer bei schlechtem Risikoverlauf den Zahlbetrag bis zur Höhe des kalkulierten Bruttobeitrags anheben. Je größer der Abstand, umso größer das Risiko, dass die Beiträge steigen. Vermittler, die eine BU nur über den Zahlbeitrag verkaufen, setzen ihre Kunden einem Preisänderungsrisiko aus. Vermittler sollten deshalb bei der Auswahl der Tarife auf nachhaltige Beitragskalkulation achten, wie HDI sie verfolgt. HDI hat im Bestand des BU-Tarifs EGO, der seit mehr als 20 Jahren am Markt ist, den Zahlbeitrag noch nie erhöht. Das beweist, dass HDI die BU-Beiträge nachhaltig, vorausschauend und solide kalkuliert.

Transparenz im Leistungsfall

Der Leistungsfall ist der „Moment of Truth“. An diesem Punkt steht das Leistungsversprechen des Versicherers auf dem Prüfstand. Hier handelt HDI nach der Maxime „Reden statt Schreiben“: Statt Leistungsprüfung per Schriftverkehr setzt HDI auf telefonischen und persönlichen Kundenkontakt vor Ort und hat mit dem „Vor-Ort-Kunden-Service“ Maßstäbe im Markt gesetzt.

Der Service wird aktiv nachgefragt – sowohl von Vertriebspartnern als auch von Kunden. Damit stehen in der Leistungsprüfung der telefonische und persönliche Kundenkontakt im Fokus. Das Ziel: die Prüfungen möglichst einfach und transparent zu gestalten, offene Fragen direkt zu klären und den Kunden bei der Leistungsantragstellung dabei zu unterstützen, alle erforderlichen Informationen zusammenzutragen. Der intensive Kundenkontakt verbessert die Informationsqualität und reduziert Rückfragen.

Fachwissen tanken beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch HDI als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem ePaper.

Bild oben: © candy1812 – stock.adobe.com; Porträtfoto: © HDI

 
Ein Artikel von
Michael Rosch