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8. Mai 2020
Corona-Pandemie: Weiterhin Streit um Betriebsschließungsversicherung

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Corona-Pandemie: Weiterhin Streit um Betriebsschließungsversicherung

Die Ablehnung von Versicherern, aufrund coronabedingter Betriebsschließungen zu leisten, schlägt weiter hohe Wellen. Freiwillige Vergleichsangebote zur Betriebsschließungsversicherung werden kritisch beäugt, Klagen von Betrieben sind in Arbeit. Erste Prozessfinanzierer treten auf den Plan.

Die Lokale dürfen (bald) wieder öffnen. Es vergeht aber weiterhin kein Tag, an dem nicht in einer Lokalzeitung berichtet wird, dass ein Gastronom trotz Betriebsschließungsversicherung vonseiten seines Versicherers leer ausgeht. Auch das ZDF griff das Thema dieser Tage wieder auf. Die Kompromisslösung aus Bayern (AssCompact berichtete), mit der sich Versicherer bereit erklären, sich etwa zur Hälfte an den Einbußen behördlich geschlossener Betriebe mit entsprechender Versicherung, die nicht durch staatliche Hilfen aufgefangen werden, zu beteiligen, gilt den einen als Entgegenkommen, den anderen als Ausweichmanöver der Versicherer. Manche Versicherer haben sich dem Kompromiss zudem nicht angeschlossen. Einige Versicherer akzeptieren das Corona-Virus als Bestandteil der Vertragsbedingungen und bezahlen, andere Versicherer suchen nach Lösungen im Einzelfall. Manche Versicherer sagen ergänzend auch weitere Hilfe zu.

Unklare Bedingungen nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers

Rechtsanwälte warnen die Betriebe jedenfalls davor, pauschale Vergleichsangebote vorschnell anzunehmen. Wenn in den Versicherungsbedingungen keine gesonderte Aufzählung von Krankheiten im Einzelnen enthalten sei, dürfe der Versicherungsnehmer erwarten, dass auch neuartige Viren vom Versicherungsvertrag umfasst seien, wenn sich für diese nach dem Infektionsschutzgesetz oder einer verbundenen Rechtsverordnung eine Meldepflicht ergebe, so die Argumentation. Es läuft darauf hinaus, dass unklare Bedingungen nicht zulasten des Versicherungsnehmers ausgelegt werden können. Der Maklerverband BDVM legte schon früh dar, dass bereits die Auslegung der Bedingungen eine Einstandspflicht ergebe. Zudem käme noch der § 1a VVG hinzu, der die Versicherer auch bei der Schadenabwicklung verpflichte, im besten Interesse der Kunden zu handeln. (AssCompact berichtete)

Prozessfinanzierer sieht Chance auf Klageerfolg

Betroffene Betriebe, die sich nicht mit einem Kompromiss oder Vergleichsangebot zufriedengeben wollen, werden wohl klagen müssen. Der Ausgang solcher Klagen ist bisher offen. Erste Prozessfinanzierer scheinen aber Aussicht auf Erfolg zu sehen. So informiert die Anwaltskanzlei Wirth-Rechtsanwälte, dass sie die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer, der Omni Bridgeway AG, bei der Durchsetzung von Versicherungsleistungen anbietet. Betroffene Unternehmen könnten ihre Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung über die Kanzlei dort kostenfrei prüfen lassen. Bei erfolgreicher Prüfung übernimmt der Prozessfinanzierer das komplette finanzielle Risiko für die Geschädigten. Die Kanzlei selbst berichtet zudem, dass sie bereits mit einer Vielzahl von Fällen beschäftigt sei. Medienberichte zufolge soll mittlerweile auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband betroffene Betriebe anhalten, ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Die zuvor genannte Kompromisslösung hätte allein die bayerische Sektion des Verbands zusammen mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium und Versicherern erarbeitet.

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