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14. Juni 2025
Courtage-Nachträge für Makler: Kleiner Zusatz, große Wirkung
Courtage-Nachträge für Makler: Kleiner Zusatz, große Wirkung

Courtage-Nachträge für Makler: Kleiner Zusatz, große Wirkung

Courtage-Nachträge werden von Versicherungsmaklern oft routinemäßig unterschrieben – dabei können sie weitreichende wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben. Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte warnt: Makler sollten solche Nachträge stets sorgfältig prüfen.

Die Zusammenarbeit zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsgesellschaften stützt sich in der Regel auf Courtage-Zusagen und Courtage-Vereinbarungen. Wie Rechtsexperte Hans-Ludger Sandkühler im vergangenen Jahr in AssCompact betonte, entwickelt sich dieser Bereich zunehmend zu einem komplexen rechtlichen Terrain. Ein zentrales Problem dabei: Viele Makler prüfen diese Vereinbarungen nicht ausreichend. Doch genau das kann riskant sein – insbesondere auch dann, wenn sie Regelungen enthalten, die potenzielle Interessenkonflikte begründen.

Courtage-Nachtrag folgt Courtage-Vereinbarung

Eine Courtage-Vereinbarung ist kein starres Konstrukt. Änderungen bei der Courtagehöhe oder dem Vergütungsmodus, die Aufnahme neuer Produktlinien oder Anpassungen der Stornohaftung werden in Courtage-Nachträgen festgehalten. Auch diese Nachträge werfen wichtige rechtliche und praktische Fragen auf, die Versicherungsmakler keinesfalls unbeachtet lassen sollten. Die Hamburger Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte warnt in einem aktuellen Beitrag davor, solche Nachträge ungeprüft zu unterzeichnen. Allzu oft würden Makler diese Dokumente routinemäßig durchwinken – ohne zu erkennen, welche Risiken und Fallstricke sich dahinter verbergen können.

Courtage-Nachträge sind rechtlich bindend

Gerade weil Courtage-Nachträge juristisch bindend seien, würden hohe Anforderungen an ihre Transparenz und Fairness bestehen. Selbstverständlich seien sie allgemeine Vertragsbedingungen, so Rechtsanwalt Stephan Michaelis. Da die AGB-Kontrolle in der Regel Anwendung findet, seien sehr hohe rechtliche Maßstäbe bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit erforderlich. Und auch wenn es sich um einen Vertrag zwischen zwei Kaufleuten handele, dürften AGB-Klauseln nicht überraschend, unklar oder unangemessen benachteiligend sein. Vor diesem Hintergrund, so Michaelis, sollte vielleicht die eine oder andere Klausel einmal genauer unter die Lupe genommen werden.

Michaelis gibt ein Beispiel aus der Praxis. In einem ihm vorliegenden Nachtrag heißt es: Stirbt der Versicherungsnehmer innerhalb von 36 Monaten nach Vertragsschluss – genannt werden fondsgebundene Rentenversicherungen und eine Bestattungsvorsorge – muss die gezahlte Abschlusscourtage in voller Höhe zurückgezahlt werden – selbst wenn der Vermittlungserfolg unstreitig war. Was ist mit einer diskontierten Anrechnung von anteiligen Provisionsansprüchen, fragt Michaelis. Und: Keine Vergütung eines Vermittlungserfolges, wenn der Versicherungsfall eintritt? Nach seiner Einschätzung sind derartige Regelungen nicht nur fragwürdig, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtsunwirksam.

Worauf können Versicherungsmakler achten?

Bei der Prüfung eines Courtage-Nachtrags sollten Versicherungsmakler systematisch vorgehen. Zunächst empfiehlt sich ein Blick auf die formalen Aspekte: Wird der ursprüngliche Vertrag korrekt zitiert? Ist der Beginn der Gültigkeit klar und eindeutig festgelegt? Bei inhaltlichen Änderungen – etwa bei der Höhe der Courtage – stellt sich die Frage, ob die neuen Sätze transparent und nachvollziehbar angegeben sind und ob sie gegebenenfalls rückwirkend gelten sollen. Besonders kritisch sind Regelungen zur Stornohaftung und zu Rückforderungen zu prüfen. Wie im Beispiel der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte gezeigt, können hier neue Haftungszeiträume oder pauschale Rückzahlungsforderungen enthalten sein. Schließlich sollte auch die rechtliche Angemessenheit im Blick behalten werden: Enthält der Nachtrag überraschende Klauseln? Werden bestehende Maklerrechte eingeschränkt? All dies sollte vor einer Unterschrift sorgfältig abgewogen werden.

Tipp für Makler

Versicherungsmakler sollten also nicht nur Courtagevereinbarungen, sondern auch Nachträge gründlich prüfen. Auch müssen sie keineswegs passiv auf das nächste Schreiben seitens der Versicherer warten, sondern können selbst ein Update vorschlagen, wenn sie einen Nachtrag für notwendig erachten. Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte bietet im Rahmen ihrer Dauerberatung eine kostenfreie Überprüfung von Courtage-Nachträgen an. Zudem verweist sie auch auf ihre „Fair-Play-Vereinbarung“, die sie bereits vor einiger Zeit entwickelt hat. (bh)