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4. November 2026
Cyberangriffe auf Kühlanlagen: Was sollten Makler beachten?

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Cyberangriffe auf Kühlanlagen: Was sollten Makler beachten?

Cyberangriffe auf Kühlanlagen: Was sollten Makler beachten?

Cyberpolicen decken verdorbenes Kühlgut nicht ab

In der Cyberversicherung muss man jedoch beachten, dass Verderbsschäden, die durch solche Angriffe entstehen, häufig nicht von Cyberpolicen abgedeckt werden, denn zerstörte Waren sind Sachschäden. Das erläutert CyberDirekt und auch Jan Meurer, Director Broker Distribution bei Stoïk, bestätigt dies auf Anfrage von AssCompact: „Eine Cyberversicherung ist klassisch eine Vermögensschadenversicherung. Der Verderb von Kühlware oder Rohstoffen ist ein Sachschaden und deshalb in vielen Cyberpolicen nicht abgedeckt.“

Gleichzeitig, so CyberDirekt, schließen klassische Sachversicherungen Schäden durch Cyberangriffe häufig aus. Somit kann es für Einzelhändler zu kritischen Deckungslücken kommen. Gerade das Sublimit sei hier entscheidend: Bei einem vollen Supermarkt kann der Warenwert in Kühlregalen und Tiefkühltruhen schnell im sechsstelligen Bereich liegen. Hinzu kommen die Entsorgung sowie der Umsatzausfall.

Jan Meurer von Stoïk weist außerdem darauf hin, dass eine solche Warenabsicherung nicht nur bei Supermärkten notwendig sein könne, sondern „überall dort, wo Kühlung oder Temperatursteuerung eine Rolle spielt. Das betrifft Logistik und Kühllogistik ebenso wie das gesamte produzierende Gewerbe. Dort geht es neben dem Verderb von Waren auch um die Herstellung selbst: Wird ein Schmelzofen oder eine Anlage in der Holzverarbeitung manipuliert, können Halbfabrikate unbrauchbar werden und die Weiterverarbeitung kommt zum Stillstand. Supermärkte sind nur das sichtbarste Beispiel“.