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4. November 2026
Cyberangriffe auf Kühlanlagen: Was sollten Makler beachten?
Cyberangriffe auf Kühlanlagen: Was sollten Makler beachten?

Cyberangriffe auf Kühlanlagen: Was sollten Makler beachten?

Die Cyberangriffe auf vernetzte Kühlanlagen häufen sich – und mittlerweile sind sie auch in Deutschland angekommen. Aber wie sind die Lebensmittel, die bei solchen Vorfällen verderben, eigentlich versichert? Und worauf sollten Makler bei Cyberpolicen dahingehend besonders schauen?

Es macht einem schon ein bisschen Angst. Denn mit der weltweiten Vernetzung über das Internet fühlt sich die Welt teilweise an wie ein Kartenhaus, das ziemlich schnell zerfallen kann. Die Cyberangriffe auf vernetzte Kühlanlagen haben das in den letzten Wochen wieder deutlich gemacht. Betroffen waren nach Medienberichten Märkte in Belgien, Schweden, Luxemburg, Estland, Finnland, Irland, den Niederlanden, Italien und Portugal, so listet es CyberDirekt auf.

Und jetzt, Anfang November, hat es auch Deutschland erwischt. Unbekannte hatten die Kühl- und Tiefkühlsteuerungen von Supermärkten in mehreren europäischen Ländern manipuliert, darunter ein Edeka-Markt in Niederbayern, zwei CAP-Märkte und ein Rewe-Markt in Nordrhein-Westfalen. Die Ware verdarb und musste entsorgt werden. Für betroffene Händler entsteht dabei ein Sachschaden, den längst nicht jede Cyberversicherung trägt, erläutert CyberDirekt. Von 21 auf dessen Plattform gelisteten Tarifen kommen für einen Einzelhändler nur sechs in Frage, und nur ein einziger Anbieter ersetzt verdorbenes Kühlgut bis zur vollen Versicherungssumme.

Wie ist so ein Angriff möglich?

Die Angreifer brauchten keinen Zugang zum Firmennetz – die Kühlsteuerung stand offen im Internet, erklärt CyberDirekt. Moderne Märkte steuern alle Kühlstellen über einen zentralen „System Manager“, der Temperaturen, Abtauzyklen und Alarme regelt. Damit Kältetechniker Störungen aus der Ferne beheben können, ist diese Steuerung in der Regel per Fernzugriff erreichbar. Hier befindet sich aber auch die Schwachstelle: Wer sich über diesen Weg in den Systemen anmeldet, kann Sollwerte ändern und Abtauvorgänge auslösen.

Lücken, die Hacker ausnutzen konnten, gab es bei den verschiedenen Angriffen der letzten Wochen laut CyberDirekt mehrere. Zum einen seien zahlreiche Verwaltungsoberflächen aus dem Internet direkt erreichbar. Auch seien noch viele Geräte im Betrieb, die keine Updates mehr erhalten und somit veraltet seien. Weiterhin gebe es eine Sicherheitslücke, die es erlaubt, die Anmeldung über ein vom Datum abgeleitetes Passwort zu umgehen. Weitere Lücken würden das Einschleusen von Befehlen ermöglichen. Wo Standard- oder geteilte Passwörter genutzt werden, genüge oft schon das Ausprobieren. Und auch eine fehlende Mehrfaktor-Authentifizierung sei eine häufig auftretende Sicherheitslücke. Denn ein Passwort allein schütze die Fernwartung nicht, wenn es erraten, gestohlen oder umgangen wird.

Cyberpolicen decken verdorbenes Kühlgut nicht ab

In der Cyberversicherung muss man jedoch beachten, dass Verderbsschäden, die durch solche Angriffe entstehen, häufig nicht von Cyberpolicen abgedeckt werden, denn zerstörte Waren sind Sachschäden. Das erläutert CyberDirekt und auch Jan Meurer, Director Broker Distribution bei Stoïk, bestätigt dies auf Anfrage von AssCompact: „Eine Cyberversicherung ist klassisch eine Vermögensschadenversicherung. Der Verderb von Kühlware oder Rohstoffen ist ein Sachschaden und deshalb in vielen Cyberpolicen nicht abgedeckt.“

Gleichzeitig, so CyberDirekt, schließen klassische Sachversicherungen Schäden durch Cyberangriffe häufig aus. Somit kann es für Einzelhändler zu kritischen Deckungslücken kommen. Gerade das Sublimit sei hier entscheidend: Bei einem vollen Supermarkt kann der Warenwert in Kühlregalen und Tiefkühltruhen schnell im sechsstelligen Bereich liegen. Hinzu kommen die Entsorgung sowie der Umsatzausfall.

Jan Meurer von Stoïk weist außerdem darauf hin, dass eine solche Warenabsicherung nicht nur bei Supermärkten notwendig sein könne, sondern „überall dort, wo Kühlung oder Temperatursteuerung eine Rolle spielt. Das betrifft Logistik und Kühllogistik ebenso wie das gesamte produzierende Gewerbe. Dort geht es neben dem Verderb von Waren auch um die Herstellung selbst: Wird ein Schmelzofen oder eine Anlage in der Holzverarbeitung manipuliert, können Halbfabrikate unbrauchbar werden und die Weiterverarbeitung kommt zum Stillstand. Supermärkte sind nur das sichtbarste Beispiel“.

Was sollten Makler jetzt tun?

Wie gehen Makler mit der Situation am besten um und auf welche Punkte sollten sie am besten achten? Meurer erläutert, dass Makler die bestehenden Kunden ihren Policen nun gezielt prüfen sollten: „Enthält die Police eine Verderbsklausel, und sind Sachsubstanzschäden mitversichert? Welche Assistanceleistungen, etwa ein Incident-Response-Team, stehen im Ernstfall sofort bereit?“

Ebenso wichtig seien die Ausschlüsse und die technischen Obliegenheiten. Wer vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen nicht umsetzt oder im Schadenfall Pflichten verletzt, riskiert seinen Versicherungsschutz, so Meurer.

Das bestätigt auch CyberDirekt. Zugriffe von außen sollten nur über VPN oder gleichwertig geschützte Verbindungen und nicht über offen erreichbare Weboberflächen möglich sein. Außerdem sollte neben starken, individuellen Passwörtern für alle Fernzugänge und administrativen Konten Mehrfaktor-Authentifizierung eingerichtet sein. Weiterhin ist es wichtig, Sicherheitsupdates zeitnah einzuspielen und nicht mehr unterstützte Geräte zu ersetzen oder vom Internet zu trennen. (mki)