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23. Oktober 2023
Cyberversicherungen weisen teils „eklatante Unterschiede“ auf

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Cyberversicherungen weisen teils „eklatante Unterschiede“ auf

Cyberkriegsausschluss standardmäßig nur in 13% der Policen

Fast genauso wichtig wie Einschlüsse sind für die versicherten Unternehmen die Ausschlüsse. In der Analyse von 18 Angeboten finden sich insgesamt 55 unterschiedliche Ausschlüsse. „Nur drei davon sind immer vereinbart und damit scheinbar wirklich obligatorisch und unabdingbar“, heißt es in der Marktanalyse. Die anderen Ausschlüsse kommen sehr unterschiedlich vor. Durchschnittlich sind 16 Ausschlüsse in einem Produkt zu finden.

CyberDirekt nimmt in ihrer Analyse auch Bezug auf die Diskussionen rund um den Cyberkriegsausschluss und die Notwendigkeit, diesen anzupassen. Obwohl ein dedizierter Cyberkriegsausschluss in der Industrieversicherung bereits zum Standard avanciert sei, arbeiten die meisten der analysierten Bedingungswerke weiterhin mit einem klassischen Kriegsausschluss. Lediglich bei 13% der Anbieter findet sich der Cyberkriegsausschluss standardmäßig in den Policen.

Große Unterschiede bei Obliegenheiten

Große Unterschiede erkennen die Analysten auch bei den Obliegenheiten. So enthalten 13% der Bedingungswerke sehr offene und damit unklare „Stand der Technik“-Obliegenheiten. Diese können bei einer Deckungsstreitigkeit schnell gegen den Versicherungsnehmer ausgelegt werden, warnt CyberDirekt. Während 13% eine abgemilderte Form mit allerdings immer noch recht weitreichenden Obliegenheiten aufweisen, haben 25% der Versicherer eine klare abgeschlossene Zahl an Obliegenheiten definiert, an die sich gehalten werden muss. Am freundlichsten für die Versicherten ist ein kompletter Verzicht auf Obliegenheiten, was in 31% der Bedingungen der Fall ist. (js)

Mehr Informationen zur CyberDirekt Marktanalyse finden sich hier.

Bild: © sdecoret – stock.adobe.com

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