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20. August 2023
Dachfonds: modernste Form der Fondsvermögensverwaltung

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Dachfonds: modernste Form der Fondsvermögensverwaltung

Dachfonds galten einst als modernere und effizientere Form der Fondsvermögensverwaltung. Obwohl sich an den Rahmenbedingungen kaum etwas geändert hat, sind Dachfonds in der öffentlichen Diskussion etwas in Vergessenheit geraten. Zu Unrecht, wie Andreas Beys von Sauren findet.

Ein Artikel von Andreas Beys, Vorstand der Sauren Fonds-Service AG

Die Auflage eines Dachfonds ist in Deutschland erst seit 1998 möglich. Ein wichtiger Aspekt für die Einführung von Dachfonds war damals für den Gesetzgeber, den Zugang für Kleinanleger zu einer professionellen Fondsvermögensverwaltung zu vereinfachen und zu verbessern. Fondsvermögensverwalter wie Sauren, die damals aufgrund des höheren Pro-Kunden-Aufwands eine Mindestanlage von 80.000 DM aufrufen mussten, konnten durch die Umstellung der Verwaltungsstrategie auf Dachfonds ihre Leistungen fortan ohne Mindestanlage anbieten. Sauren war damals einer der Ersten und gilt deshalb bis heute als Dachfonds-Pionier.

Ein weiterer Vorteil für die Anleger war, dass sie kein zusätzliches Depot beim Fondsvermögensverwalter eröffnen mussten, sondern sie konnten die Dachfonds-Anteile auch in ihrem bestehenden Depot bei ihrer Depotstelle erwerben und lagern. Dies führte wiederum dazu, dass auch am Markt tätige Finanzberaterinnen und Finanzberater deutlich leichter erfolgreiche Fondsvermögensverwaltungsstrategien empfehlen und vermitteln konnten. Sie konnten jetzt einfach den Dachfonds empfehlen.

Zudem stiegen durch die Umstellung auf den Dachfonds zwangsläufig auch der Professionalisierungs- und der Effizienzgrad sehr deutlich. Einerseits erforderten die strengeren regulatorischen Vorgaben für Investmentfonds einen professionelleren Aufbau. Zum anderen waren die Dachfondsverwalter mit einem direkten, ungleich härteren Wettbewerbsumfeld aufgrund der deutlich höheren Leistungstransparenz konfrontiert.

Transparenz: ein zweischneidiges Schwert

Dachfonds stellen im Vergleich die deutlich transparentere Form der Fondsvermögensverwaltung dar, da durch die tägliche Preisfeststellung des Dachfonds die Performanceleistungen nach Kosten leichter nachvollziehbar sind. Durch die hohe Transparenz ist das Vergleichen der Strategien nun für Dritte – auch für Ratinggesellschaften und für die Presse – viel einfacher. Dieser Wettbewerbsvergleich stellt vor allem die unabhängigen Anbieter ohne eigene Vertriebseinheit vor eine enorme Herausforderung und wirkt wie eine Marktauslese. Hier überleben nur die langfristig überzeugendsten Anbieter. Viele Dachfonds haben diese Transparenz nicht überlebt oder wurden übernommen. Vor allem in den Jahren 2010 bis 2015 traf es relativ viele unab­hängige Dachfondsanbieter.

Nicht zu vernachlässigen sind zudem die Steuervorteile von Dachfonds im Vergleich zu klassischen Fondsvermögensverwaltungen. Dachfonds unterliegen steuerlich dem Investmentsteuergesetz. Umschichtungen des Dachfondsverwalters innerhalb des Dachfonds sind steuerfrei. Schichtet ein klassischer Fondsvermögensverwalter die Kundengelder um, so wird der Veräußerungsgewinn versteuert und ein im Vergleich zum Dachfonds niedrigerer Neuanlagebetrag steht zur Verfügung. Dies führt mittel- bis langfristig zu einem Steuerstundungs- und Zinseszinseffekt für den Dachfondsanleger.

Vorteile durch Investmentsteuergesetz

Zusätzlich können Dachfonds die Teilfreistellungsregelungen effizienter ausnutzen. Auch hier hilft das Investmentsteuergesetz, da Investmentfonds, die beispielsweise ab einer Aktienquote von über 50% als steuerliche Aktienfonds gelten (die Grenze muss im Prospekt hinterlegt sein), auf alle Fondserträge eine Teilfreistellung in Höhe von 30% erhalten. Legt beispielsweise ein Dachfonds rund 60% indirekt über Aktienfonds in Aktien an und zu 40% in Rentenfonds, so erhält der Kunde auf alle Fondserträge (Vorabpauschale, Ausschüttungen und realisierte Veräußerungsgewinne) eine Teilfreistellung von 30%. Der Kunde eines klassischen Fondsvermögensverwalters, der inhaltlich vergleichbar anlegt, also zu 60% in Aktienfonds und zu 40% in Rentenfonds, kann die Teilfreistellung nur auf die Aktienfondsquote erhalten. Die Teilfreistellung von 30% reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage der Fondserträge und daraus ergeben sich geringere Steuerbelastungen und damit für den Dachfondsanleger bessere Nachsteuerrenditen.

Obwohl also vieles weiterhin für Dachfonds spricht, sind sie in den vergangenen Jahren in Sachen moderne Geldanlage etwas ins Hintertreffen geraten, vielleicht auch wegen des schlechten Kostenimages (doppelte Gebühren). So verbinden viele Anleger mit moderner Fondsvermögensverwaltung aktuell – obwohl auch die über doppelten Gebührenebenen verfügen – die digitalen Robo-Advisors.

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Ein Artikel von
Andreas Beys