Insgesamt 5.906 Beschwerden wurden 2020 beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung eingereicht. Wie der aktuelle Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmanns weiter zeigt, hat sich die Gesamtzahl der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr leicht verringert. 2019 verzeichnete die Schlichtungsstelle 5.953 Beschwerden. Damit unterschreitet die Anzahl den Mittelwert für die Jahre 2010 bis 2020 von 6.223 Antragseingängen jährlich. 85,9% der Anträge und damit der überwiegende Teil entsprachen den Vorgaben der Schlichtungsstelle und es wurde ein Verfahren eingeleitet. Im Berichtsjahr 2020 hatte es der Ombudsmann vor allem mit den Themen medizinische Notwendigkeit von ambulanten und stationären Behandlungsmaßnahmen, Gebührenstreitigkeiten, aber auch Beitragsanpassungen zu tun.
Zoff um die Abrechnung
Häufigstes Streitthema ist und bleibt die Abrechnung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen. Fast ein Viertel der Anträge drehten sich um diesen Bereich. Meist bildeten Auslegungsfragen hinsichtlich der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) den Stein des Anstoßes.
Weitere häufige Streitthemen waren die medizinische Notwendigkeit von ambulanten und stationären Behandlungsmaßnahmen, die Kostenerstattung bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, aber auch das Thema Vertragsauslegung und Beitragsanpassungen.
Sprunghafte Beitragsanpassungen Stein des Anstoßes
Laut Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle beschwerten sich im Jahr 2020 PKV-Versicherte verstärkt wegen Beitragsanpassungen. Vor allem wegen sprunghafter Beitragserhöhungen in der Pflege und in der Pflegezusatzversicherung gingen relativ viele Anträge ein. Dem Ombudsmann zufolge war den Anträgen zu entnehmen, dass die Versicherten kleinere, regelmäßige Beitragsanpassungen vorziehen würden.
Seite 1 Darüber beklagen sich Privatversicherte am häufigsten
Seite 2 Neue Fragestellungen im Zuge der Pandemie
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können