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Steuern & Recht
17. Dezember 2019
Das ändert sich 2020 bei Altersvorsorge und Pflege

Das ändert sich 2020 bei Altersvorsorge und Pflege

Das Jahr 2020 hält gute Nachrichten für Rentner bereit. Insbesondere Betriebsrentner profitieren von Steuerersparnissen und einem neuen Freibetrag. In der Pflegeversicherung steigen die Beiträge weiter, auch wenn Angehörige durch das Pflegeentlastungsgesetz künftig weniger zur Kasse gebeten werden.

 
Ab 2020 werden alle Betriebsrenten bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Beiträge müssen dann nur noch für den Teil der Betriebsrente gezahlt werden, der über einem Freibetrag von 159 Euro liegt. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag beschlossen. Rentner mit kleinen Betriebsrenten zahlen damit ab 2020 gar keine Beiträge mehr, für andere halbiert sich der Beitragssatz. Wer eine höhere Betriebsrente bezieht, spart rund 300 Euro jährlich. [Bild: ©Kalle Kolodziej - stock.adobe.com]
Neuer Freibetrag für Betriebsrentner
Ab 2020 werden alle Betriebsrenten bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Beiträge müssen dann nur noch für den Teil der Betriebsrente gezahlt werden, der über einem Freibetrag von 159 Euro liegt. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag beschlossen. Rentner mit kleinen Betriebsrenten zahlen damit ab 2020 gar keine Beiträge mehr, für andere halbiert sich der Beitragssatz. Wer eine höhere Betriebsrente bezieht, spart rund 300 Euro jährlich. [Bild: ©Kalle Kolodziej - stock.adobe.com]
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