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18. Dezember 2017
Das ändert sich 2018 bei der Rente

Das ändert sich 2018 bei der Rente

In wenigen Wochen beginnt das Jahr 2018. Nicht nur für Vermittler hält es neue Regelungen bereit. Auch für Arbeitnehmer und Versicherte tut sich Einiges, zum Beispiel bei der Rente. Ein Überblick.

Ist es wirklich schon so weit? Das Jahr 2018 rückt mit großen Schritten näher. Nicht nur für Vermittler hält es neue Gesetze bereit (AssCompact berichtete), auch für Arbeitnehmer und Versicherte gibt es neue Regelungen zu beachten. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

Änderungen bei Riester-Rente, gesetzlicher Rente und Erwerbsminderung

Zum ersten Mal seit Jahren steigt die staatliche Grundzulage für Riester-Sparer 2018 und zwar von 154 Euro auf 175 Euro jährlich. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz legt zudem fest, dass die Riester-Rente für Geringverdiener, die auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind, bis zu einem Betrag von bis zu 202 Euro monatlich anrechnungsfrei ist.

Gesetzliche Rente

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt zum 01.01.2018 von 18,7 auf 18,6%. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3000 Euro bedeutet dies eine Entlastung von 1,50 Euro. Für Juli wird dann ein Rentenplus von rund 3% erwartet.

Erwerbsminderungsrente

Bisher wurden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente bezüglich der Rentenhöhe so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird ab 2018 stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben. Dies wird schrittweise bis 2024 zu einer durchschnittlich bis zu 7% höheren Erwerbsminderungsrente führen.

Erster Schritt der Ost-West Rentenangleichung wird vollzogen

Am 01.07.2018 erfolgt der erste Schritt der Rentenangleichung in Ost- und Westdeutschland. Dabei wird der Rentenwert Ost auf 95,8% des Westwertes gehoben. Die Angleichung erfolgt in insgesamt 7 Schritten bis zum Jahr 2025. Ab dann gilt bundesweit ein einheitliches Rentenrecht.

Beitragsbemessungsgrenzen für Rente & Co.

Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6.500 Euro in Westdeutschland sowie auf 5.800 Euro im Osten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4.425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen von 4950 Euro. (tos)