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23. Mai 2022
Das fordert der BVK von Bundesregierung und EU-Finanzregulierung
Das fordert der BVK von Bundesregierung und EU-Finanzregulierung

Das fordert der BVK von Bundesregierung und EU-Finanzregulierung

Auf der diesjährigen Jahrhauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. haben sich die Delegierten zu unterschiedlichen Themenkomplexen in einem Leitantrag positioniert. Außerdem wurde eine personelle Veränderung bekannt gegeben.

Die Delegierten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sind am 19. und 20.05.2022 in Berlin zur BVK-Jahreshauptversammlung zusammengekommen. Darin setzten sich die Vermittler mit zahlreichen Themenkomplexen auseinander und verabschiedeten die jeweiligen Positionen und die damit verbundenen Forderungen an Bundesregierung und EU-Finanzregulierung in einem Leitantrag.

Licht und Schatten im Koalitionsvertrag

An die Adresse der Bundesregierung gerichtet, sieht der BVK im Hinblick auf die Vermittlerbranche Licht und Schatten beim Koalitionsvertrag. Positiv sei das Bekenntnis der Ampel-Koalition zu den drei Säulen der Altersvorsorge, die Nichtberücksichtigung einer „Bürgerversicherung“ sowie der Bestandsschutz für Riesterverträge. Zudem befürworten die Vermittler die Absicht, bei der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige eine Wahlfreiheit mit Opt-out für private Altersvorsorge einzuführen.

Altersvorsorge: Standardisiertes Produkt gehe an der Realität vorbei

Die Reformpläne zur privaten Altersvorsorge mit der Einrichtung eines Staatsfonds sowie eines Standardprodukts kritisieren hingegen die Vermittler. Insbesondere den Plan, die mangelnde Finanzierung der gesetzlichen Rente mit 10 Mrd. Euro auszustatten, die über einen Staatsfonds am Kapitalmarkt angelegt werden sollen, werden sehr kritisch gesehen. Dies wird nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein und so keine lebensstandardsichernde Rente für Millionen ermöglichen, heißt es dazu im auf der Jahreshauptversammlung verabschiedeten Leitantrag.

Vermittler als sachverständiger Ratgeber

Weiter fordert der BVK, dass Vermittler als sachverständige Ratgeber und Lotsen für ihre Kunden bleiben sollen. Damit werde weiterhin ein Versicherungsvertrieb mit qualifizierter und persönlicher Beratung gewährleistet und dem Verbraucherschutzgedanken Rechnung getragen. Zudem beansprucht der BVK von der Politik die Berücksichtigung seiner Vorschläge zur Riester-Reform sowie ein Moratorium von neuen Regulierungsvorhaben. Schließlich bringe jede neue Regelung am Markt für den Versicherungsvertrieb zusätzliche Verpflichtungen, sei kostenintensiv und führe zu neuen bürokratischen Belastungen.

Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt

Generell begrüßt der BVK entsprechend dem Leitantrag die Ziele des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Capital Market Union (CMU), hält dabei aber die vorhandenen, rechtlichen Rahmenbedingungen für ausreichend. Die Wirkung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, der Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Product Oversight and Governance-Regelungen (POG), die in der IDD selbst verankert sind, sollten zuerst abgewartet werden, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Der BVK fordere daher eine Phase der regulatorischen Stabilität.

Des Weiteren vertritt der BVK die Auffassung, dass ein freier Markt mit unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefert, damit diese ihr Wahlrecht entsprechend ausüben können. Das provisionsbasierte System bietet dem Verbraucher einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung. Auch die Regulierung des Online-Vertriebes im Hinblick auf gleiche Informationspflichten und gleiche Wettbewerbsbedingungen ist äußerst wichtig. Auf die Frage nach dem von der BaFin in die Diskussion eingebrachten Provisionsrichtwert konstatiert BVK-Präsident Michael H. Heinz auf der Pressekonferenz, dass man dabei momentan noch im Nebel stochere. Nichtsdestotrotz sei dieser Vorschlag eine neue Qualität der Einmischung, wenn eine Aufsicht hier die Rolle des Gesetzgebers übernehmen wolle, heißt es vom BVK.

Nachhaltigkeit

Der BVK sieht darüber hinaus die „Nachhaltigkeit im Vertrieb“ als ein wesentliches Zukunftsthema an und hat dazu eine eigene Brancheninitiative namens „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ ins Leben gerufen. Im Hinblick auf die im August in Kraft tretenden neuen Beratungspflichten pocht der BVK auf eine stärkere Förderung nachhaltiger Produkte und mehr Transparenz. Hier seien die Versicherer auch in einer Bringschuld an die Vermittler, denn dieser Themenkomplex solle eine Bereicherung und keine Belastung für das Vermittlungsgeschäft sein, so Heinz. Statt Bonifikationen auf Basis von Vertriebssteuerungen bei Exklusivvertrieben sollte zur Kompensation eine Anpassung der Vergütung, verteilt auf die Laufzeit, zur Erhöhung der Nachhaltigkeit umgeschichtet werden, heißt es dazu im Leitantrag.

Personelles

Abschließend wurde während der Jahreshauptversammlung eine personelle Veränderung im BVK-Präsidium bekannt gegeben. Demnach wurde Marco Seuffert zum neuen Vizepräsidenten gewählt. Der bisherige Amtsinhaber Ulrich Zander kandidierte nach 20 Jahren im BVK-Präsidium nicht mehr für eine weitere Amtszeit in dem fünfköpfigen Gremium. (as)

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