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10. Dezember 2023
Das große Potenzial der Basisrente ist unterschätzt

Das große Potenzial der Basisrente ist unterschätzt

Im Vergleich zur Riester-Rente oder zur betrieblichen Altersvorsorge fristet die Basisrente nach wie vor eher ein Schattendasein unter den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten. Warum die Basisrente nicht nur für Selbstständige attraktiv ist, weiß Standard Life.

Ein Artikel von Steffen Liebig, Business Development Manager Strategic Relationships bei Standard Life

Die Basisrente blickt auf eine knapp 20-jährige Geschichte zurück. Bereits im Jahr 2005 wurde sie zusätzlich zur Riester-­Rente und zur betrieblichen Altersvorsorge als weitere steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Bei Einführung wurde sehr stark betont, dass die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler konzipiert wurde, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Dieser Fokus ist ohne Zweifel auch ein Grund dafür, dass die Basisrente im deutschen Vorsorgesystem eine nach wie vor untergeordnete Rolle spielt. Dies übrigens völlig zu Unrecht, da sie nicht nur für Selbststän­dige und Freiberufler, sondern auch für gut verdienende Arbeitnehmer attraktiv sein kann. Grundsätzlich sollten sogar alle Kundinnen und Kunden prüfen, ob der Abschluss einer Basisrente sinnvoll sein könnte.

Hohe steuerliche Förderung

Wichtigstes Argument für die Basisrente ist die Absetzbarkeit der Vorsorgebeiträge, mit der der Staat das Produkt steuerlich fördert. So können die kompletten Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro (für Singles) und 53.056 Euro (für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner) als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der Steuerpflicht unterliegen nur die späteren Auszahlungen. Erst Rentner, die 2040 in den Ruhestand gehen, müssen die Basisrente zu 100% versteuern.

Auch Anlegerinnen und Anleger des 50plus-Segments mit einem vergleichsweise kürzeren Anlagehorizont können von einer Basisvorsorge profitieren. Aufgrund der 100%-igen Absetzbarkeit der Vorsorgebeiträge können diese Kundinnen und Kunden trotz der kurzen Zeit bis zur Rente mit einer sehr attraktiven Förderung noch etwas für die Vorsorge tun.

Jüngere Kunden mit einem deutlich längeren Anlagehorizont sollten überlegen, die Steuerersparnis der Basisrente in eine Fondspolice in der dritten Schicht anzulegen und dadurch die private Vorsorge aufzustocken. Dadurch ist es beispielsweise auch möglich, Rentenzahlungen aus der Basisrente zu erhalten und bei der privaten Vorsorge die Kapitalleistung zu wählen.

Attraktive Anlagemöglichkeiten

Ein großer Vorteil gegenüber den anderen staatlich geförderten Vorsorgeprodukten ist die größere Anlagefreiheit. Während es bei der Riester-Rente oder auch der betrieblichen Altersversorgung eine Bruttobeitragsgarantie geben muss und dadurch die Anlagestrategie eingeschränkt ist, ist dies bei der Basisrente nicht der Fall. Kundinnen und Kunden können sich hier also beispielsweise für eine Fondspolice ohne Garantien entscheiden und ihr Portfolio frei zusammenstellen.

Bei Standard Life profitieren Kundinnen und Kunden von einer attraktiven Fondsauswahl, also einem sehr guten Motor für die private Altersvorsorge. Mehr als 100 Fonds aus den wichtigsten Anlageklassen, Regionen und Branchen stehen bei der Fondspolice „Maxxellence Invest“ zur Verfügung – und zwar zu enorm günstigen Fondskosten. Bei Standard Life gibt es nur provisionsfreie Anteilsklassen, sogenannte Clean Share Classes.

Sicher in Krisenzeiten

Die Basisrente hat einen weiteren großen Vorteil, der gerade in Krisenzeiten von ganz entscheidender Bedeutung sein kann. Die eingezahlten Beiträge sind sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt und „Hartz-IV-sicher“. Also haben weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger Zugriff auf die eingezahlten Beiträge der Kundinnen und Kunden.

Ein anderer Sicherheitsaspekt ist die Absicherung gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko, das mit einer Basisrente möglich und auch sehr wichtig ist. Hier sollten Kundinnen und Kunden darauf achten, dass die Basisrente auch eine Beitragsbefreiung im BU-Fall bietet. Dabei zahlt der Versicherer die Altersvorsorgebeiträge des Kunden auch im BU-Fall weiter und die Altersvorsorge ist abgesichert.

Flexibilität bei Zuzahlungen

Ein weiterer wichtiger Grund, sich für eine Basisrente zu entscheiden, ist ihre Flexibilität: Gesetzlich ist kein Mindestbeitrag vorgesehen. Versicherte können also frei entscheiden, ob sie ihre Beiträge monatlich, halbjährlich oder jährlich einzahlen und Extrazahlungen leisten wollen.

Die Flexibilität bei Zuzahlungen ist gerade für Selbstständige und Freiberufler interessant, die ja häufig erst recht spät im Jahr wissen, wie sich das Geschäftsjahr entwickelt hat und welchen Betrag sie für die eigene Altersvorsorge zur Seite legen können. Dies ist mit einer Basisrente problemlos möglich. Steht etwa in Zeiten schlechter Auftragslage weniger Geld zur Verfügung, wird eben weniger oder gar nichts eingezahlt. Füllen sich die Auftragsbücher, wird wieder mehr eingezahlt und der volle Förderrahmen ausgenutzt.

Rente optimal gestalten

Fairerweise muss man aber auch sagen, dass es berechtigte Kritik an der Basisrente gibt: Auszahlungen sind erst ab dem 62. Lebensjahr möglich und die Rente ist nicht vererbbar. Es wird auch infrage gestellt, ob eine vollständige Verrentungspflicht notwendig ist. Vor dem Hintergrund, dass gerade für Selbstständige eine Rentenzahlung im Alter gesichert werden soll, ist dies aber auch nachvollziehbar. Für Kundinnen und Kunden ist es wichtig, vor allem auch auf das Angebot der Versicherer in der Rentenphase zu achten.

Zu nennen ist hier die Rentenhöhe, aber auch die Form der Rente. Kunden benötigen im Ruhestand lebenslange Einkünfte für lebenslange Ausgaben. Hierfür ist aus unserer Sicht eine vollgarantierte Rente besser geeignet als eine dynamische Rente. Was die Rentenhöhe anbetrifft, so bietet Standard Life seit der letzten Rentenzinserhöhung auf 2,75% im Neugeschäft eine der höchsten vollgarantierten Renten im deutschen Markt.

Ein weiterer Aspekt ist aber wichtig. Der Gesetzgeber erlaubt bei Übergang in die Rente einen Anbieterwechsel, also den Kapitalübertrag auf einen Anbieter, der eine höhere Rente zahlt. Leider bieten eine solche vom Gesetzgeber erlaubte Flexibilität nach wie vor nur wenige Anbieter in der Basisrente; Standard Life ist einer von ihnen. Beraterinnen und Berater sollten darauf achten, dass die so­genannte Open-Market-Option angeboten wird.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © peterschreiber.media – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Steffen Liebig