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29. August 2018
Das neue Rentenpaket der Bundesregierung im Überblick

Das neue Rentenpaket der Bundesregierung im Überblick

Am Ende haben sie sich doch geeinigt. Die Regierungsparteien haben in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ein gemeinsames Rentenpaket abgesegnet, das Anfang 2019 in Kraft treten soll. AssCompact zeigt, was das Paket von CDU/CSU und SPD beinhaltet.

Nach monatelangen Diskussionen zwischen CDU/CSU und SPD haben sich die Parteispitzen in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch auf ein gemeinsames Rentenpaket geeinigt. Es umfasst mehrere Maßnahmen, die die staatliche Rente verbessern und stabilisieren sollen. Seine Kosten taxieren die Regierungsparteien bis 2025 auf knapp 32 Mrd. Euro. Teuerster Punkt ist dabei eine verbesserte Mütterrente.

Neue Mütterrente

Die Regierungsparteien wollen mit einer neuen Mütterrente die Situation von insgesamt sieben Millionen Müttern verbessern. Möglich wird das, indem alle Mütter, die vor 1992 Kindern bekommen haben, einen halben Rentenpunkt zusätzlich erhalten. Ein Rentenpunkt bedeutet in Ostdeutschland aktuell 30,69 Euro im Monat, in Westdeutschland 32,03 Euro. Ein halber Rentenpunkt macht somit etwa 15,35 bzw. 16,02 Euro aus. In der ursprünglichen Planung war lediglich vorgesehen, dass Frauen mit mindestens drei vor 1992 geborenen Kindern jeweils einen Rentenpunkt zusätzlich erhalten. Das hätte den Empfängerkreis massiv eingeschränkt.

Doppelte Haltelinie

Ein weiterer Eckpfeiler des Rentenpakets ist die sogenannte doppelte Haltelinie. Dahinter verbirgt sich eine Rentengarantie. Sie stellt sicher, dass das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48% bleibt. Gleichzeitig sollen die Beiträge bis dahin von aktuell 18,6% auf maximal 20% steigen. Damit diese Beitragssatzgrenze eingehalten werden kann, wird ein milliardenschwerer Fonds geschaffen. Finanzminister Olaf Scholz hatte im Vorfeld eine Garantie bis 2040 gefordert. Mit dieser Forderung konnte er sich letztlich nicht durchsetzen.

Verbesserte Erwerbsminderungsrente

Darüber hinaus beinhaltet das Rentenpaket Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Zukünftig sollen Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen, bei der Rentenberechnung behandelt werden, als wenn sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. In der alten Regelung wurde ihnen nur eine Arbeit bis zum 62. Geburtstag angerechnet.

Entlastung von Midi-Jobbern

Beschäftigte mit geringem Einkommen sollen derweil entlastet werden. So sieht das Rentenpaket eine Anhebung der Einkommensgrenze, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, von 850 auf 1.300 Euro angehoben werden. Wer mehrere Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, soll darüber hinaus bereits nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente erhalten, die 10% über der Grundsicherung liegt. (mh)