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23. September 2022
Das sind die Angebote und Trends in der Grundfähigkeitsversicherung
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Das sind die Angebote und Trends in der Grundfähigkeitsversicherung

Der Großteil der überprüften Grundfähigkeitstarife erhält vom Analysehaus Franke und Bornberg im aktuellen Rating beste Bewertungen. Neben einer gestiegenen Anzahl an Produkten und Anbietern fallen den Analysten auch drei Trends auf, die sich derzeit am Markt ausbreiten – nicht immer mit Mehrwert für den Kunden.

In der aktuellen Ausgabe des Grundfähigkeiten-Ratings nimmt das Analysehaus Franke und Bornberg insgesamt 97 Tarife von 26 Gesellschaften unter die Lupe und prüft diese auf bis zu 74 Kriterien. Unterschieden wird dabei zwischen „Grundfähigkeit“ und „Grundfähigkeit Plus“. Die Plus-Tarife bieten Zusatzbausteine mit weiteren Leistungsauslösern, wie beispielsweise Versicherungsschutz bei schweren Krankheiten. Ansonsten basiert das Grundfähigkeits-Rating von Franke und Bornberg seit 2019 auf einem einheitlichen Katalog von 15 relevanten Grundfähigkeiten. Alle Leistungsauslöser müssen sich daran messen lassen, unabhängig davon, wie ein Versicherer die jeweilige Fähigkeit bezeichnet. Grundfähigkeiten ohne Mehrwert für Versicherte fielen so unter den Tisch, erläutern die Analysten.

Großteil der Tarife mit Höchstwertungen

Im Rating Grundfähigkeitsversicherung erhält mit 27 Stück ein Großteil der Tarife die Höchstnote FFF+ („hervorragend“). Vier Tarife sind „sehr gut“ und bekommen dafür FFF, mit FF+ und „gut“ werden 15 Tarife bedacht. Zehn Tarife sehen die Analysten von Franke und Bornberg als „befriedigend“ an und vergeben die Note FF. Kein Tarif wird mit „ausreichend“ (F+) bewertet, lediglich einer ist „mangelhaft“ (F), keiner „ungenügend“ (F−).

Ein ähnlich hohes Niveau zeigt sich auch im Rating Grundfähigkeitsversicherung Plus: Hier sind 17 Tarife „hervorragend“ (FFF+), drei Tarife „sehr gut“ (FFF), 13 Tarife „gut“ (FF+) und sieben Tarife „befriedigend“ (FF). Die Noten am unteren Ende der Skala bleiben unbesetzt: Kein Tarif wird mit „ausreichend“ (F+), „mangelhaft“ (F) oder „ungenügend“ (F−) bewertet.

Versicherer entdecken Grundfähigkeitsversicherung als sinnvolle Ergänzung

Immer mehr Versicherer stellten fest, dass die Grundfähigkeitsversicherung ihr Berufsunfähigkeitsgeschäft (BU) nicht kannibalisiere, sondern – im Gegenteil – sinnvoll ergänze. So böten sich Absatzchancen bei Menschen, die wegen ihres Berufes oder aufgrund von Vorerkrankungen keinen bezahlbaren BU-Schutz erhalten würden, kommentiert Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg die stetig ansteigende Zahl an Versicherern, die Grundfähigkeitstarife auf den Markt bringen.

Trends: Bausteinkonzepte und „Stripping Down“

Was die Trends in der Grundfähigkeitsversicherung angeht, so fällt laut Franke und Bornberg auf, dass viele Anbieter inzwischen Bausteinkonzepte in ihrem Portfolio haben. Zudem sei derzeit die Aufspaltung etablierter Grundfähigkeiten in detaillierter beschriebene Leistungsauslöser – auch „Stripping Down“ genannt – angesagt. Hier wird beispielsweise die Grundfähigkeit „Sehen“ mit „Bildschirmtätigkeit“ ergänzt und zu der Grundfähigkeit „Hände gebrauchen“ gesellt sich die neue Fähigkeit „Benutzung elektronischer Geräte wie Smartphones, Tablets oder Gamecontroller“. Das „Stripping Down“ beobachtet Michael Franke mit Skepsis und erklärt, dass diese Praxis keinen Mehrwert biete, sondern lediglich das Kopfkino in Gang gesetzt werde: „Das Smartphone, ein Tablet oder die geliebte Spielekonsole nicht mehr nutzen zu können, kommt für viele Menschen einem GAU gleich. Und erhöht ihre Bereitschaft, für diese Fälle vorzusorgen.“

Erweiterung des Leistungskatalogs um berufsbezogene Fähigkeiten

Die Erweiterung des Leistungskatalogs um berufsbezogene Fähigkeiten machen die Analysten von Franke und Bornberg als weiteren Trend bei Grundfähigkeitstarifen aus. Beim Versuch, einzelne Berufsgruppen gezielt anzusprechen, kämen teils echte, teils weniger belastbare zusätzliche Leistungsauslöser heraus: „Hier beobachten wir mittlerweile Fähigkeiten wie Ein- und Aussteigen in die/aus der Lok, einen Lkw oder Bus fahren sowie das Benutzen von Atemschutzgeräten. Von den klassischen Grundfähigkeiten wie Sehen, Stehen oder Hören ist das meilenweit entfernt“, sagt Michael Franke. Und je berufsspezifischer die Leistungen, umso näher rücke die Grundfähigkeitsversicherung an die klassische BU heran.

Weitere Informationen gibt es hier.

Bild: © Маргарита Кулакова – stock.adobe.com