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15. Juli 2021
Das sind die besten Reisegepäckversicherungen

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Das sind die besten Reisegepäckversicherungen

Versicherte Dinge

Gegenstände, die dauernd außerhalb des Versicherungsortes aufbewahrt werden wie in Ferienwohnungen, Booten oder Wohnwägen gelten nur als Reisegepäck, wenn sie von dort zu Fahrten, Gängen oder Reisen mitgenommen werden. Ebenfalls zum Reisegepäck zählen Geschenke und Souvenirs, die während der Reise erworben werden. Üblicherweise beruflich oder gewerblich genutzte Gegenstände gehören dagegen nicht dazu.

Versicherungsschutz besteht für Falt- und Schlauchboote, Segelsurfgeräte, Hängegleiter, Fahrräder, Golfausrüstung, Fall- oder Gleitschirme, Inline-Skates, Wintersportgeräte, Tauchausrüstung sowie sonstige Sportgeräte, sofern sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch gegen die Gefahren der Reisegepäckversicherung befinden.

Das sollte der Versicherungsschutz enthalten

Optimal abgesichert ist das Reisegepäck laut Franke und Bornberg dann, wenn Versicherungsschutz gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung während des Gewahrsams eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung sowie während der übrigen Reisezeit gegen Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung), Verlieren (nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen), Transportmittelunfälle, Unfälle von versicherten Personen, Elementarschäden außerhalb von Gebäuden, höhere Gewalt, bestimmungswidrig einwirkendes Wasser einschließlich Regen und Schnee, Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion gegeben ist.

Auf der sicheren Seite beim Campen?

Versicherungsschutz besteht auf offiziellen Campingplätzen, und zwar für unbeaufsichtigt zurückgelassene Sachen gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung). In Zelten gilt die Absicherung, wenn der Schaden nicht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr erfolgt und das Zelt mindestens zugebunden oder zugeknöpft ist. Ein Wohnwagen ist durch einen Verschluss abzusichern. Elektronische Geräte sind abgedeckt, wenn sie der Aufsicht des Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben wurden oder sich in einem verschlossenen Wohnwagen oder Kraftfahrzeug auf dem Campingplatz befinden.

Optinmal abgesichert sind Urlauber auf Campingplätzen, wenn Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie mut- oder böswillige Beschädigung mitversichert sind und die Entschädigung mindestens 3.000 Euro umfasst.