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5. Juni 2026
Das sind die Pläne für die Reform der Pflegeversicherung
Das sind die Pläne für die Reform der Pflegeversicherung

Das sind die Pläne für die Reform der Pflegeversicherung

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihren Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Darin sind mehrere Punkte geplant, um die Pflegeversicherung finanziell zu entlasten. Der PKV-Verband hat sich zur Reform bereits geäußert.

Es steht nicht gut um die finanzielle Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung. Deswegen hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) aktuell alle Hände voll zu tun. Im Juni steht im Bundestag die erste Lesung des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an – und bei der Pflegeversicherung will man auch schon Hand anlegen.

Warken hat ihren Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgelegt, mit dem die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert und die Versorgung der Menschen verbessert werden sollen. Und gerade die Sache mit den Finanzen ist messbar nötig. Für nächstes Jahr rechnet man mit einem Defizit von etwa 7,5 Mrd. Euro, für 2028 mit eventuell schon 15 Mrd. Euro, berichtet tagesschau.de unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium. Mit der Pflegereform soll verhindert werden, dass die Beiträge für Versicherte erheblich steigen, um das Defizit auszugleichen.

Das sind die Pläne für das Pflegeneuordnungsgesetz

Das Pflegeneuordnungsgesetz beinhaltet verschiedene unkte, um Einnahmen zu steigern und Ausgaben zu verringern.

Seit der Pflegereform 2017 gibt es verschiedene Pflegegrade zur Einstufung des Pflegeleistungsanspruchs. Die Voraussetzungen für diese Einstufung werden leicht angehoben – es wird somit schwerer, Pflegeleistungen zu erhalten. Hintergrund sei die in den vergangenen Jahren stark gestiegene Zahl pflegebedürftiger Menschen, die aber nicht nur mit der älter werdenden Bevölkerung begründet werden könne, sondern auch mit einem erleichterten Zugang zu Pflegeleistungen, so tagesschau.de unter Berufung das Gesundheitsministerium.

Außerdem sollen staatliche Zuschüsse, mit denen die Eigenanteile Pflegebedürftiger im Pflegeheim verringert werden, erst später greifen. Demnach müssten Betroffene in Zukunft sechs Monate länger warten, bis der staatliche Unterstützungsbetrag in mehreren Schritten steigt.

Weiterhin sollen die Beiträge der Pflegeversicherung für die Pflege von Angehörigen auf 70% der bisherigen Beiträge beschränkt werden. Damit sollen rund 2 Mrd. Euro jährlich gespart werden.

Ein Punkt, der ähnlich zur GKV-Reform vorgesehen ist, ist die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Familienmitgliedern. Ab 2028 soll sie nur noch für Rentner, für Personen mit behinderten Kindern oder Kindern bis zu sieben Jahren und für pflegende Angehörige gelten. Bei allen anderen wird ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,52 Prozentpunkten fällig.

Wichtig für alle Arbeitnehmer ist außerdem, dass die Pflegeversicherung für Kinderlose teurer werden soll. Der allgemeine Arbeitnehmer-Beitragssatz liegt heute bei 1,8%. Kinderlose leisten bislang zusätzlich einen Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten. Dieser soll auf 0,7 Prozentpunkte ansteigen.

Geplant ist außerdem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

Allerdings will die Bundesregierung auch die private Vorsorge in der Pflege fördern, also eine stärkere Verbreitung der Pflegezusatzversicherung. Versicherungsbeiträge dafür sollen in Zukunft steuerlich begünstigt werden. Vorsicht allerdings: Hiervon ist im Gesetzentwurf nur als „Absicht“ die Rede, die Förderung ist also nicht Teil des Pflegeneuordnungsgesetzes.

Statement des PKV-Verbands

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. hat bereits am Donnerstag ein Statement von Verbandsdirektor Florian Reuther veröffentlicht – mit gemischten Gefühlen:

„Bundesgesundheitsministerin Warken leitet in der Pflege die dringend erforderlichen Korrekturen ein. Um das System dauerhaft tragfähig zu halten, muss die Pflegeversicherung ihre Leistungen stärker auf diejenigen richten, die wirklich auf sie angewiesen sind. Die Finanzprobleme der sozialen Pflegeversicherung löst die Reform bestenfalls kurzfristig. Zusätzliche Einnahmen ersetzen keine Strukturreformen. Die geplante Sonderanhebung der Beitragsbemessungsgrenze um voraussichtlich 11.600 Euro wäre ein verheerendes Signal für den Wirtschaftsstandort und die jüngeren Generationen.

Die Reform liefert keine Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels. Wenn die Leistungen im Umlagesystem künftig auch noch regelmäßig steigen sollen, wird das die Probleme weiter verschärfen. Offenbar scheitert der dringend notwendige Einstieg in kapitalgedeckte Vorsorge am Finanzminister. Prüfen reicht hier nicht, sondern machen ist notwendig.“

Der PKV-Verband legt außerdem noch einmal gesondert dar, auf welche Beträge die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden soll und wie sich dies auf die Belastung je nach Einkommen auswirken könnte.

Demnach sieht der Gesetzentwurf eine Sonderanhebung der Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Nach Berechnungen auf Basis von Schätzungen des IGES-Instituts wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 01.01.2027 voraussichtlich 84.483 Euro betragen (ausgehend von 77.500 Euro im Jahr 2026 bei einer Lohnentwicklung von 4,5% plus Sondererhöhung von 3.600 Euro).

Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze von heute 69.750 Euro auf 84.483 Euro – ein Plus von 14.733 Euro (Lohnentwicklung 3.183,75 + Sonderanhebung 11.594,25). Der durchschnittliche Höchstbetrag für GKV-Versicherte mit einem Kind und einem Einkommen von 84.483 Euro würde zum 01.01.2027 somit auf insgesamt 1.382 Euro im Monat steigen. (mki)