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20. September 2019
Der BVVB und seine klaren Richtlinien für den Versicherungsberater

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Der BVVB und seine klaren Richtlinien für den Versicherungsberater

Eine Aufrechnung mit einer späteren Vermittlung lehnen Sie wie dargestellt ab. Was passiert dann aber im Falle einer Vermittlung?

Wir Versicherungsberater sind vom Gesetzgeber gehalten, vorrangig provisionsfreie Versicherungsverträge, also Nettopolicen, für unsere Mandanten zu vermitteln. Sofern es keine sinnvolle Lösung auf Basis eines Nettotarifes gibt, kann der Versicherungsvertrag auch auf Basis des Provisionstarifes erfolgen. In diesem Fall hat der Versicherer die Provision – 80% – an den Mandanten nach Vorlage der Beratungsbescheinigung auszukehren.

Gibt es überhaupt genügend Angebote, Nettopolicen usw.?

Ja. Ausnahme ist derzeit noch die private Krankenversicherung. Hier gibt es erst sehr wenige Versicherer, die Nettotarife anbieten. Es gibt jedoch Ankündigungen von Versicherern, dass sie zukünftig Nettopolicen in der PKV anbieten.

Welche Erfahrungen machen Sie in dem Zusammenhang im Allgemeinen mit Versicherern?

Im Grunde sind die Erfahrungen zumeist positiv. Es gibt Versicherungsunternehmen, die seit vielen Jahren Nettopolicen anbieten oder im Gewerbegeschäft Nachlässe in üblicher Courtagehöhe gewähren. Die Zusammenarbeit mit diesen Anbietern verläuft in aller Regel auf einer guten Sachebene routiniert ab. Daneben gibt es Versicherer, die sich allmählich gegenüber der Versicherungsberatung öffnen, weil Sie merken, dass sich langfristig der Markt von der Versicherungsvermittlung weg zur Versicherungsberatung hin entwickelt.

Es gibt einige wenige Versicherer, die mit Versicherungsberatern nichts zu tun haben wollen und mit denen man auf der Sachebene sehr schwer zu einem Ergebnis kommt. Es gibt jedoch genügend andere Anbieter auf dem Markt.

Was sollte eine Honorarvereinbarung zur Schadenregulierung enthalten?

Grundsätzlich sollte der Auftragsgegenstand im Auftrag eindeutig beschrieben sein. Die Honorarvereinbarung sollte entweder als Stundenhonorar oder auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vereinbart werden.

Wie stehen Sie eigentlich zu einem Provisionsdeckel oder einem Provisionsverbot?

Das Provisionsverbot ist insbesondere im Lebensversicherungsbereich dringend notwendig, da hier immer noch bei vielen Marktteilnehmern die finanziellen Interessen des Vermittlers im Vordergrund stehen. Insofern ist der Provisionsdeckel ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Und zu einer möglichen BaFin-Aufsicht, wie sie ja für die Finanzanlagenvermittler eigentlich geplant ist?

Ich begrüße die mögliche BaFin-Aufsicht für Versicherungsvermittler und -berater als richtigen Schritt. Hier erfolgt dann eine einheitliche Aufsicht durch eine Behörde, die den Versicherungsmarkt kompetent versteht.

Wenn sich der Gesetzgeber noch einmal mit der Regulierung beschäftigen sollte, was würden Sie sich von ihm wünschen?

Eine tatsächliche Stärkung der Honorarberatung.

Bild: © doucefleur – stock.adobe.com

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 09/2019 und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Harald Peschken