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11. November 2020
Der digitale Datenaustausch im Maklerbüro ein „Flickenteppich“

Der digitale Datenaustausch im Maklerbüro ein „Flickenteppich“

Hinsichtlich des digitalen Datenaustauschs zwischen Versicherern und Maklern ging es in den vergangenen Monaten voran. Genug Technik ist vorhanden, nur der Flickenteppich besteht weiter. Zudem mangelt es an einheitlichen Grundsätzen. Eine Initiative von Vermittlerverbänden will hier Abhilfe schaffen.

In der Kommunikation zwischen Versicherern und Maklerunternehmen wird der digitale Datenaustausch nach und nach zur Selbstverständlichkeit. Die Praxis bei diesem Austausch sei aber alles andere als strukturiert und sicher. Der Vermittler sehe sich mit einem Flickenteppich von Lösungen für die digitale Kommunikation und vielen Unsicherheiten konfrontiert, erklärte Julie Schellack, Partnerin bei MARTENS & PRAHL, anlässlich des digitalen Pressegesprächs des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) am Dienstag dieser Woche

Das Problem mit der digitalen Maklerpost

Als Beispiel führt die BDVM-Vizepräsidentin die Maklerpost an. Mitarbeiter der Maklerbetriebe müssten heute nicht mehr nur ihren realen Briefkasten leeren, sondern sich jeden Morgen in die Maklerportale all derer Versicherer einloggen, mit denen eine Zusammenarbeit besteht, um nach Dokumenten für ihre Kunden zu forschen. Das bedeutet Aufwand, zudem müsse eine Vielzahl an Zugangsdaten verwaltet werden. Ein Problem, dass auch die Initiative easy Login mit dem einheitlichen Authentifizierungsverfahren aus Sicht Schellacks zumindest aktuell nicht umfänglich lösen kann. Positiv sei, dass einige Versicherer die Dokumente per Deeplink in das Maklerverwaltungsprogramm liefern würden. Sorgenfrei mache aber auch das nicht, denn die Vermittler und Vermittlerinnen müssten sich fragen, sind alle Dokumente angekommen, gab es Ausfälle, funktioniert alles? Was wiederum in die Frage mündet, so Schellack, ob sich die Vermittler überhaupt darauf verlassen könnten, dass sie überhaupt alle erforderlichen Handlungen im Interesse des Kunden rechtzeitig vornehmen können.

BVK, VGA, Votum und BDVM wollen rechtliche Grundlagen schaffen

Was sich im Laufe der Jahre in Geschäftsgebräuchen und Rechtsprechung für Brief und Fax manifestiert hat, fehlt weitgehend noch in der digitalen Kommunikation zwischen Versicherer, Vermittlung und Kunden. Zur Klärung dieser Situation haben die Verbände BVK, VGA, Votum und der BDVM nun beschlossen, eine einheitliche vertragliche Grundlage für die digitale Kommunikation zu entwerfen. Dabei geht es um die Regelung von Themen, wie etwa:

  • Zugang von elektronischen Willenserklärungen
  • rechtliche Anforderungen an virtuelle Postfächer: zum Beispiel Dokumentenabruf, Authentifizierung, zentrale Postkörbe, Berechtigungen
  • Verantwortlichkeiten bei der Übermittlung von elektronischen Willenserklärungen sowie für technische Störungen der Services und deren Folgen
  • Sorgfaltspflichten aller Beteiligten
  • Zustellwege, Benachrichtigungen, Speicherzeiten, Zugriffsrechte usw.
  • Fragen zum Datenschutz

Ziel des Projektes ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen zunächst einmal in Form eines Vertragsmusters „digitale Kommunikation“ für die Versicherungswirtschaft zu schaffen. Idealerweise würde dieses Vertragsmuster dann in einen „Code of Conduct digitale Kommunikation“ münden, der der Geschäftsbeziehung aller Beteiligten der Versicherungswirtschaft zugrunde liegt.

Nächster Schritt im Frühjahr 2021

Dass dies kein leichtes Unterfangen wird, weiß auch BDVM-Vorstand Dr. Hans-Georg Jenssen. Die Gefahr besteht, dass ein solches Projekt auch die Digitalisierung verlangsamen könnte. Deshalb dürfe der Rahmen auch nicht zu kompliziert werden, so Jenssen, dennoch wolle man Treiber in dieser Angelegenheit sein und rechtliche Grundlagen für die digitalen Prozesse schaffen. Im Frühjahr 2021 sollen erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorliegen. In einem weiteren Stadium gehe es dann darum, weitere Beteiligte wie die BiPRO und den GDV einzubinden, so die BDVM-Verantwortlichen. (bh)

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