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17. März 2021
Dialog bringt neue Tarifgeneration Leben

Dialog bringt neue Tarifgeneration Leben

Die Dialog hat ihre Tarifgeneration 01.2021 auf den Markt gebracht. In der Risikolebensversicherung und der Arbeitskraftabsicherung wurden neue Leistungsmerkmale eingeführt sowie Bedingungen und Regelungen für den Kundenbedarf optimiert.

Mit ihrer Tarifgeneration 01.2021 bringt die Dialog etliche Neuerungen: Der Tarif RISK-vario® Basic wurde mit der Aufnahme zahlreicher Features aufgewertet. Unter anderem ist das Motorradfahren jetzt bereits beim Basis-Tarif eingeschlossen. Verbessert wurden auch der RISK-vario® und der RISK-vario® Premium. Für alle Risikotarife gilt, dass eine Dread-Disease-Zusatzversicherung gewählt werden kann. Die Untersuchungsgrenze für das ärztliche Zeugnis wurde für Personen bis 49 Jahre auf 500.000 Euro angehoben und eine präzise Nichtraucherdifferenzierung vorgenommen: Raucher, Nichtraucher (zwölf Monate), Nichtraucher (zehn Jahre). Beim Baufinanzierungskurzantrag wurde die Summengrenze auf 500.000 Euro angehoben. Im Premium-Tarif gibt es einen Baubonus von 10% der Versicherungssumme (maximal 30.000 Euro) plus Kinderbonus. Zudem ist der aus der BU/EU bekannte Verzicht auf die Anwendung des § 163 VVG nun ebenfalls fixer Bestandteil des Tarifs RISK-vario® Premium.

BU und EU als selbstständige Versicherungen und als Zusatzversicherungen

Zur Arbeitskraftabsicherung bietet die Dialog Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen jeweils als selbstständige Versicherungen und als Zusatzversicherungen an. Mit der Tarifgeneration 01.2021 gibt es auch hier zahlreiche Leistungsverbesserungen. Die wichtigsten sind: Schwere Erkrankungen stellen einen Leistungsauslöser für maximal 15 Monatsrenten unabhängig vom BU-Grad 50% dar. In der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt Leistung auch bei Anerkenntnis der vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Für Selbstständige gibt es eine Umorganisationshilfe bis zu sechs Monatsrenten (maximal 12.000 Euro). Gesundheitliche Verbesserungen im Leistungsfall müssen nicht mehr gemeldet werden. Bei Rehabilitationsmaßnahmen gibt es eine finanzielle Unterstützung.

Bei finanziellen Engpässen kann sowohl eine zinslose Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten für maximal zwölf Monate als auch nach Ablauf der ersten fünf Versicherungsjahre einmalig eine Beitragsfreistellung für sechs Monate ohne Angabe von Gründen gewährt werden – stets bei vollem Versicherungsschutz. (ad)

Bild: © marcus_hofmann – stock.adobe.com