Die Risikolebensversicherung ist ein zentraler Baustein der privaten Vorsorge. Sie dient vor allem der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall, beispielsweise für Ehepartner, Kinder oder auch Geschäftspartner.
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat nun den aktuellen Jahrgang seines Ratings zur Risikolebensversicherung vorgelegt. Für die diesjährige Analyse hat das IVFP 83 Tarife von 42 Anbietern untersucht. In die Gesamtnote fließen Bewertungen der folgenden vier Teilbereiche ein: Unternehmen (20%), Preis-Leistung (50%), Flexibilität (20%) sowie Transparenz und Service (10%).
Viele Tarife mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten
Die untersuchten Tarife wurden für das aktuelle Rating in die Kategorien Basis- und Premiumtarife eingeteilt. Zudem wurde noch zwischen Rauchern und Nichtrauchern unterschieden. Die Kategorie „Basis“ sichert dabei das reine Todesfallrisiko ab. Die Tarifkategorie „Premium“ bietet zusätzliche Optionen wie etwa eine Leistung bei schwerer Krankheit („Dread Disease“) vor dem Versterben oder eine nachträgliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Wie so oft gelte auch in der Lebensversicherung: Nicht immer ist das erste Angebot auch das Beste, schreibt das IVFP. Erst der Vergleich zeige, welcher Tarif welche Leistungen zu welchem Preis anbietet. So bieten viele Tarife individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und zusätzliche finanzielle Vorteile, wie etwa Bonusregelungen für Akademiker (5 Tarife), Familien oder Kinder (37 Tarife) sowie Immobilienbesitzer oder Bauherren (9 Tarife).
Unterschiede beim Umgang mit Rauchverhalten
Ein wesentlicher, oft unterschätzter Aspekt ist der Umgang des Versicherers mit dem Rauchverhalten. Bei 70% der Tarife besteht eine Meldepflicht, sollte sich das Rauchverhalten während der Vertragslaufzeit ändern. 14 Tarife verzichten auf eine solche Meldepflicht.
27 der untersuchten Tarife verzichten zudem auf eine nachträgliche Überprüfung des Rauchverhaltens bei Nichtrauchern. Acht der Tarife zeigen sich laut dem IVFP besonders verbraucherfreundlich und verzichten sowohl auf die Meldepflicht als auch auf eine Nachprüfung. Ein solcher Verzicht sei allerdings immer auch dezidiert zu betrachten, da das Risiko an sich ja bestehen bleibe, so das IVFP.
Eine obligatorische Kapitalleistung im Falle einer schweren Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sehen 15 Tarife vor, bei weiteren 16 ist sie optional.
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