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7. August 2019
Dialog: Dynamischer Antragsprozess mit integrierter Risikoprüfung

Dialog: Dynamischer Antragsprozess mit integrierter Risikoprüfung

Für ihre Risikolebensversicherung hat die Dialog in zwei Schritten den Antragsprozess vereinfacht und dynamisiert, er läuft mit intelligenter digitaler Unterstützung online im Tarifrechner ab. Zudem wurde der Fragenkatalog gekürzt und seine Logik überarbeitet.

Die Dialog Lebensversicherungs-AG, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, bietet ihren Vertriebspartnern für die Risikolebensversicherung (RLV) nun eine vereinfachte Aufnahme des Versicherungsantrags an.

In einem ersten Schritt wurden die vom Kunden zu beantwortenden Antragsfragen von 18 auf nunmehr neun gekürzt. Dabei wurden die Formulierungen allgemeinverständlicher und Fachbegriffe zugunsten deutscher Bezeichnungen ausgetauscht. Zudem wurde das von den Partnern als sehr nützlich bewertete Informationsblatt „Nicht anzugebende Erkrankungen und Diagnosen bei der Beantragung einer RLV inklusive Baufi-Kurzantrag“ um weitere Krankheitsbilder ergänzt. Auf der Rückseite finden sich jetzt Tipps zur Vermeidung häufiger Antragsfehler. Das Informationsblatt ist im Download-Bereich unter www.dialog-leben.de hinterlegt und wird inhaltlich auch unmittelbar im Antragsprozess des Online-Rechners angezeigt.

Der zweite Schritt der Dialog ist der dynamische Antragsprozess: Er läuft mit intelligenter digitaler Unterstützung online im Tarifrechner ab. Dazu wurde die Fragelogik in den Gesundheitsfragen des Antrags überarbeitet und um Elemente und Regeln der medizinischen Risikoprüfung erweitert. Angepasst an die angegebenen Erkrankungen werden ein oder zwei erforderliche ergänzende Fragen sofort gestellt und bei Bedarf allgemeine Informationen eingeholt. Je nach Diagnose und abhängig von den Antworten, kann nach Eingang in der Direktion ohne weitere Rückfragen abschließend entschieden oder direkt policiert werden. Handelt es sich um kompliziertere Krankheiten oder Ausprägungen, werden die für den Antragsprozess erforderlichen Unterlagen direkt genannt.

„Hinweisblatt fehlende Daten“ mit Checkliste

Die Fragen, deren Antworten sowie feststehende benötigte Informationen und Unterlagen werden direkt auf das Antragsformular gedruckt. Zudem werden konkret erforderliche Zusatzerklärungen direkt in der Druckauswahl bereitgestellt. Ebenfalls hilfreich ist dort das „Hinweisblatt fehlende Daten“. Dieses Dokument enthält eine Checkliste, welche Angaben für einen vollständigen Antrag noch benötigt werden. (ad)

Bild: © adam121 – stock.adobe.com