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26. Juli 2019
Die Grundfähigkeitenversicherung – Mauerblümchen oder Wettbewerber der BU?

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Die Grundfähigkeitenversicherung – Mauerblümchen oder Wettbewerber der BU?

Zunehmend mehr Lebensversicherer bieten als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Absicherung von Grundfähigkeiten an. Mit der Tarifstudie Grundfähigkeitenversicherung hat das Beratungsunternehmen AssekuranZoom die Leistungsvoraussetzungen solcher Tarife unter die Lupe genommen. Ein Kommentar von AssekuranZoom-Geschäftsführer Alexander Schrehardt, der zugleich ein Update der Studie ankündigt.

Die Absicherung der Arbeitskraft ist ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Existenzsicherung. In den letzten Jahren haben die Lebensversicherer immer wieder am Rad der Tarifeinführung gedreht, dies mit dem Ergebnis, dass Versicherungsmakler und Kunde heute aus einer kaleidoskopartigen Vielfalt unterschiedlichster Vorsorgeinstrumente wählen können. Aber nicht nur die Auswahl der geeigneten Versicherungslösung will gut überlegt sein; auch die Empfehlung eines Tarifgebots sollte der Versicherungsmakler basierend auf objektiven Kriterien begründen können.

Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Seit einigen Jahren bieten zunehmend mehr Lebensversicherer als Alternative zum Klassiker Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Absicherung von Grundfähigkeiten an. Die Grundfähigkeitenversicherung sollte dabei – qualifizierte Tarife vorausgesetzt – nicht als Ventillösung, sondern als Wettbewerber der Berufsunfähigkeitsversicherung bewertet werden. Beide Vorsorgeinstrumente haben ihre tariflichen Stärken und Schwächen, die es abzuwägen gilt. So kann beispielsweise mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko einer psychischen Erkrankung auf hohem Niveau abgesichert werden, während im Rahmen einer Grundfähigkeitenversicherung psychische Krankheitsbilder entweder gar nicht vom Versicherungsschutz umfasst werden oder sich die Gesellschaften auf die Absicherung der Risiken Schizophrenie und schwere Depression kaprizieren. Nur die Nürnberger Lebensversicherung bietet optional eine umfassende Absicherung von psychischen Krankheiten an. Der Versicherer hat jedoch die Messlatte bei den Leistungsvoraussetzungen mit dem verpflichtenden Nachweis einer vollen Erwerbsminderung infolge einer psychischen Erkrankung hoch aufgelegt.

Allerdings kann die Grundfähigkeitenversicherung an anderer Stelle gegenüber ihrer vermeintlichen Überschwester punkten. Nachdem sich ein leistungspflichtiger Versicherungsfall nicht mit der Einschränkung oder Einbuße der beruflichen Leistungsfähigkeit, sondern mit dem bedingungsgemäßen (teilweisen) Verlust einer versicherten Grundfähigkeit begründet, kann die versicherte Person weder auf eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit konkret verwiesen, noch der Joker der betrieblichen Umorganisation bei Selbstständigen vom Versicherer gespielt werden. Die versicherte Person riskiert somit auch im Fall der vollschichtigen Ausübung ihrer bisherigen oder einer anderen Berufstätigkeit ihren Anspruch auf Auszahlung der versicherten Grundfähigkeitenrente nicht.

Kleinteilige Leistungsvoraussetzungen

Während sich ein leistungspflichtiger Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig mit einer mindestens 50%-igen Einbuße der beruflichen Leistungsfähigkeit der versicherten Person infolge Krankheit, Unfall oder körperlichem Kräfteverfall begründet, sind die Leistungsvoraussetzungen in der Grundfähigkeitenversicherung aufgrund der Vielzahl der versicherten Risiken erheblich kleinteiliger. Eine vergleichende Bewertung der Tarife verschiedener Anbieter wird dabei den Versicherungsmakler sehr schnell an die Grenzen seiner zeitlichen Möglichkeiten führen. Die vorschnelle Einschätzung, dass die Leistungsvoraussetzungen für eine versicherte Grundfähigkeit – zum Beispiel die Grundfähigkeit Hören – bei allen Gesellschaften in erster Näherung gleich ausgestaltet sind, erweist sich bei einer detaillierten Prüfung der Versicherungsbedingungen leider als Trugschluss.

Mit der Tarifstudie Grundfähigkeitenversicherung hat das Beratungsunternehmen AssekuranZoom die Leistungsvoraussetzungen der Grundfähigkeitenversicherungstarife der führenden Anbieter im Detail unter die Lupe genommen. Im ersten Schritt wurde die Struktur der angebotenen Tarife untersucht und bewertet. Während die Allianz Lebensversicherung nur einen Tarif anbietet, finden sich beispielsweise im Portfolio der Dortmunder Lebensversicherung, der Gothaer Lebensversicherung, der Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung oder auch der Swiss Life mehrstufige Tarifsysteme. Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, sofern das Tarifkonzept transparent aufgebaut und der Praxisbezug zum Lebensalltag der Kunden hergestellt wird.

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Ein Artikel von
Alexander Schrehardt