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26. Juli 2019
Die Grundfähigkeitenversicherung – Mauerblümchen oder Wettbewerber der BU?

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Die Grundfähigkeitenversicherung – Mauerblümchen oder Wettbewerber der BU?

Hierarchische Tarifsysteme

Die Dortmunder Lebensversicherung hatte die Einführung ihres Tarifs Plan D im Jahr 2017 – und dies muss man neidlos anerkennen – mit einem exzellenten Marketingkonzept und einer griffigen Sales Story flankiert. Mit dem Tarif Plan D „Die 9“ wurden die Denker angesprochen, während die Tarife Plan D „Die 12“ bzw. „Die 15“ an die Kümmerer und Anpacker adressiert wurden. Die Zahl im Namen der jeweiligen Tarifstufe benennt dabei die Anzahl der versicherten Grundfähigkeiten. Bei genauer Betrachtung des Tarifs fällt allerdings auf, dass mit dem Tarif Plan D „Die 9“ mitnichten neun Grundfähigkeiten, sondern vielmehr sieben Grundfähigkeiten und zwei Organfunktionen abgesichert werden. Diese auf die Zielgruppe der „Denker“ fokussierende Versicherungslösung beinhaltet ferner keine Absicherung der Alltagsgrundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Gebrauch der Arme und Hände, Knien und Bücken. Allerdings wird auch ein Denker auf dem Weg zu und an seinem Arbeitsplatz gehen und vielleicht auch einige Treppen hinauf- oder hinabsteigen, eine Türe öffnen oder einen zu Boden gefallenen Gegenstand wieder aufheben müssen.

Selbstverständlich kann ein Tarifangebot, und dies ist dem Grunde nach auch nicht zu beanstanden, zugunsten des laufenden Beitrags sehr schlank ausgestaltet werden. Allerdings sollte der Versicherungsmakler die versicherten und noch vielmehr die nicht versicherten Grundfähigkeiten in seinem Beratungsprotokoll dokumentieren. Eventuelle Nachlässigkeiten bei der Dokumentation können im Versicherungsfall – und wir wollen es einmal euphemistisch ausdrücken – zu einem erheblichen Erklärungsbedarf führen.

In der vergleichenden Marktbetrachtung finden sich beispielsweise mit dem Tarif ExistenzPlan der Bayerischen oder auch dem Tarif Vitalschutz der Swiss Life gleichermaßen hierarchische Tarifsysteme, die allerdings bereits in der untersten Tarifstufe einen sehr umfassenden Versicherungsschutz bieten. Natürlich hat ein qualifizierter Versicherungsschutz seinen Preis und selbstverständlich sollte der Versicherungsmakler für seinen Kunden eine gleichermaßen bedarfsgerechte und preiswerte Versicherungslösung finden. Allerdings beinhaltet das Wort Versicherung auch den Begriff „sicher“ und das Adjektiv „preiswert“ umfasst neben dem „Preis“ von Produkten und Dienstleistungen auch deren „Wert“. Sofern der Kunde seinen Versicherungsschutz ausnahmslos an einer Kostenbetrachtung festmacht, sollte der Versicherungsmakler diese Kundenentscheidung ebenfalls in sein Beratungsprotokoll aufnehmen.

Erstes Update im Oktober 2019

Das aufgezeigte Beispiel der hierarchischen Tarifgliederung ist nur eines von vielen Kriterien, die im Rahmen der Tarifstudie Grundfähigkeitenversicherung von AssekuranZoom untersucht wurden. Mit der Frage nach unterschiedlichen Grundfähigkeitenkatalogen, verlängerten und transparenten Leistungsvoraussetzungen, der Möglichkeit einer Ergänzung des Versicherungsschutzes mit Zusatzoptionen und -tarifen, aber auch unter Berücksichtigung von Nachversicherungsoptionen, der Möglichkeit eines Wechsels aus der Grundfähigkeiten- in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und vielen weiteren Tarifmerkmalen wurde ein umfassender Kriterienkatalog definiert.

Bei jeder Studie ist allerdings zu beachten, dass die dargestellten Ergebnisse nur eine Momentaufnahme in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess abbilden können. Die Tarifstudie Grundfähigkeitenversicherung berücksichtigt die Versicherungsbedingungen der geprüften Tarife mit Stand 20.04.2019. Zwischenzeitlich hat die Stuttgarter Lebensversicherung ihre neue Grundfähigkeitenversicherung vorgestellt und die Allianz Lebensversicherung wie auch die Canada Life haben bei ihren Tarifen nachgebessert. Diese und gegebenenfalls weitere Veränderungen in der Tariflandschaft wird AssekuranZoom mit dem ersten Update zur Tarifstudie Grundfähigkeitenversicherung Anfang Oktober 2019 erfassen.

Bild: © beermedia – stock.media.com

 
Ein Artikel von
Alexander Schrehardt