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4. März 2020
Die Partnerin oder den Partner zum Mitarbeiter machen?

Die Partnerin oder den Partner zum Mitarbeiter machen?

Steffen Ritter ist Geschäftsführer des IVV Institut für Versicherungsvertrieb. Außerdem ist er Autor, Trainer, Redner und Mitinitiator des Jungmakler Awards. Für AssCompact gibt er Maklern in seiner monatlich erscheinenden Kolumne praktische Tipps, um besondere und alltägliche Herausforderungen zu meistern.

Sie denken darüber nach Ihre Partnerin oder Ihren Partner einzustellen? Jetzt wird es schwierig. Stelle niemanden ein, den du nicht auch entlassen kannst! Im Vorfeld sind zumindest einige kritische Fragen angebracht. In meiner Antwort konzentriere ich mich auf die wichtigsten vier Aspekte.

1. Liegt überhaupt Eignung vor?

Entscheidend ist als Ausgangspunkt: Welche Aufgaben in Ihrem Unternehmen haben Sie zu vergeben? Für welche Segmente benötigen Sie personelle Unterstützung? Hieraus können Sie ableiten, welche Schlüsselqualifikationen ein Mitarbeiter mitbringen muss, um bestmöglich Ihren Ansprüchen gerecht zu werden. Wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner diese Voraussetzungen erfüllt, wäre der erste Haken gesetzt. Gehen Sie genauso kritisch vor wie bei der Einstellung eines „fremden“ Mitarbeiters!

2. Gibt es künftig zwei Chefs?

In Bezug auf die weitere Unternehmensentwicklung stellt sich die zweite Frage: Gibt es künftig zwei Inhaber? Oder im Kanzlerdeutsch: Wer hat die Richtlinienkompetenz? Insbesondere bei unterschiedlichen Meinungen, die sich im ständigen Spagat zwischen den betrieblichen Erfordernissen und den privaten Wünschen ergeben, muss für weitere Mitarbeiter eindeutig jemand den Hut aufhaben. Es ist zu klären, ob und in welchen Bereichen Ihr Partner heute oder später Weisungskompetenz bekommt. In der Praxis entstehen häufig Klimaverschlechterungen im Maklerbetrieb – weil dieser Punkt nicht durchdacht oder unprofessionell umgesetzt wird.

3. Ist eine klare Trennung möglich?

Werden Sie es schaffen, Betriebs- und Privatsphäre zu trennen? Hier bedarf es klarer Absprachen. Die Gefahr ist groß, eventuelle Meinungsverschiedenheiten schnell nach Hause in den gemeinsamen Abend zu übertragen. Oder ebenso schlimm: Selbst beim Abendessen dominieren Themen rund um die Arbeit jedes familiäre Gespräch. Schnell – fast unbemerkt – kann auf diesem Wege der Beruf alles Private auffressen.

4. Identifiziert sich Ihr Partner mit der Branche, mit den Aufgaben und mit dem Vertrieb?

Ist Ihr Partner begeistert von Ihrer Branche, ist er überzeugt von dem Nutzen, den Sie Ihren Kunden bringen? Kennt er die Bedeutung einer erstklassigen Beratung für Ihre Kunden? Oder will er Sie nur öfter mal sehen? Wird Ihr Partner sich in den neuen Aufgaben wohlfühlen? Oder will er nur „ein bisschen mitarbeiten“, ohne Anspruch an die eigene Leistung?

Bewahrung der unternehmerischen Professionalität

Viele Makler tendieren zu einer Einstellung von Partnerin oder Partner, um Geld zu sparen oder um die Einstellung eines „Fremden“ zu vermeiden. Hierunter leidet oft die unternehmerische Professionalität. Mit dem „Geld sparen“ ist es auch so eine Sache. Zum einen könnte Ihr Partner – zumindest theoretisch – anderweitig Einnahmen erzielen, insofern geht die Rechnung nie ganz auf. Zum anderen eignet sich nach unseren Erfahrungen der Partner nur in seltenen Fällen exzellent für die anstehenden, tatsächlich VERTRIEBSASSISTIERENDEN Aufgaben des Maklerbetriebs. Wenn die Einstellung eher eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ist, denken Sie besser (gemeinsam) über Alternativen nach!

Familienbetrieb kann auch eine Stärke sein

Natürlich gilt analog: Es gibt viele Maklerbetriebe, die herausragende Familienunternehmen entwickelt haben, insbesondere die von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen den Partnern wird hier zum Erfolgsfaktor. Von diesen Betrieben kann manch anderer in den Bereichen Service, Qualität und Kundennähe noch einiges lernen. So ist eine pauschale Antwort – wie immer – falsch.

Es bleibt das Resümee: Auch wenn Sie mit Ihrem Partner privat die zu 100% richtige Wahl getroffen haben, es muss deswegen betrieblich nicht genauso sein …

Weitere Informationen
  • Mehr Informationen zum Jungmakler Award sind auf jungmakler.de zu finden.
  • Direkt zur Anmeldung geht es hier.
  • Die Kolumne lesen Sie auch in AssCompact 02/2020 und in unserem ePaper.