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20. Dezember 2019
Die richtige Absicherung für das intelligente Zuhause

Die richtige Absicherung für das intelligente Zuhause

Mit dem Trend zum Smart Home halten immer mehr intelligente technische Lösungen Einzug in Wohngebäude. Dies stellt neue Anforderungen an den Versicherungsschutz. Für Vermittler gilt es, Kunden auf das Thema Smart Home und mögliche Lücken in der Hausratpolice anzusprechen.

Ein Gastbeitrag von Dirk Mathiasen, Mitglied des Vorstands des DOCURA VVaG

Mittlerweile besitzt jeder vierte Bundesbürger mindestens eine Smart-Home-Komponente. Nachgefragt werden vor allem intelligente Beleuchtungssysteme, Heizungssteuerungen, Video-Überwachungssysteme für die Wohnung oder das Haus und natürlich Sprachassistenten in jeglicher Form. Die Verbreitung von vernetzter Haustechnik nimmt dabei stetig zu. Ob im Neubau oder in der Bestandsimmobilie, die smarte Haushaltssteuerung zieht immer häufiger mit ein. Das Potenzial für Smart-Home-Elemente ist somit immens. Die Beweggründe für die Anschaffung einer solchen Smart-Home-Steuerung sind dabei allerdings völlig unterschiedlich: So geht es um die Erhöhung der Sicherheit im eigenen Heim, den zusätzlichen Komfort oder das energieeffiziente Leben mit Sparpotenzial. Bei den Kaufentscheidungen zeigen sich – neben der Motivation – auch Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Während Männer vorrangig durch Sicherheitsaspekte, Einsparpotenziale und Spaß an der Technik angetrieben werden, stehen bei Frauen eher der Komfort und die Lebensqualität im Vordergrund.

Sicherheit mit Smart Home

Die Anschaffungskosten von Smart-Home-Komponenten können je nach Umfang des Systems und Aufwand der Installation hoch ausfallen. Der Smart-Home-Besitzer investiert überwiegend in hochwertige Komponenten, die die Sicherheit und den Komfort für ihn als Nutzer erhöhen, also zum Beispiel Zugangskontrollen mit dem Fingerabdruck. Die Steuerung der Heizung, das Herunterfahren der Rollläden oder das Gespräch über die Sprechanlage, obwohl man selbst gar nicht zu Hause ist. Es bestehen unendlich viele Anwendungsmöglichkeiten.

Was passiert jedoch, wenn die smarten Sicherungsmaßnahmen einmal nicht ausreichen oder das System von Dritten gehackt wird? Cyberkriminalität macht auch vor Smart Home nicht halt. Wie sieht in solchen Fällen die Absicherung aus? Ist der vorhandene Versicherungsschutz ausreichend?

Absicherung möglicher Risiken

In der Gebäudeversicherung besteht in der Regel Versicherungsschutz für das Gebäude und dessen Bestandteile für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Weitere Leistungen wie zum Beispiel Elementarschäden können hinzugenommen werden. Viele Versicherer bieten darüber hinaus auch Deckung für „Gebäudebeschädigung durch einen Einbruch“.

In der Hausratversicherung sind die klassischen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und anschließender Vandalismus versichert. Weitere Gefahren können auch hier zusätzlich eingeschlossen werden, so etwa Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl. Im Sinne der Smart-Home-Entwicklung sollten in den Deckungskonzepten auch „technische, optische und akustische Sicherungsanlagen“ vom Versicherungsschutz umfasst sein, was allerdings nicht immer der Fall ist.

Gibt es möglicherweise Lücken im Versicherungsschutz?

Was passiert eigentlich bei einem Einbruchdiebstahl, wenn gar keine Einbruchspuren vorhanden sind? Möglicherweise hat sich der Dieb durch technische Hilfsmittel einen Zugang zum Haus oder der Wohnung verschafft, ohne sichtbare Spuren zu hinterlassen. Auch ein möglicher Bedienungsfehler am Smartphone kann dazu führen, dass die Eingangstür versehentlich von unterwegs geöffnet wurde.

In den allgemeinen Hausratbedingungen ist festgelegt, dass bei einem Einbruch mechanische Spuren des Eindringens nachgewiesen werden müssen. Selbst unter Verwendung eines gefälschten Schlüssels lassen sich regelmäßig noch Kratzspuren im Schloss feststellen. Lassen sich derartige Spuren nachweisen, wenn ein unbefugtes Eindringen durch das Hacken oder die Fehlfunktion eines Smart-Home-Systems erfolgt? Da hier üblicherweise keine mechanischen Spuren hinterlassen werden, kann der für den Versicherungsschutz erforderliche Nachweis von Einbruchsspuren sicherlich nicht ohne Weiteres erbracht werden.

Können derartige Lücken geschlossen werden?

Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit einer über 100-jährigen Unternehmensgeschichte hat die DOCURA bei der Gestaltung der neuen Tarifgeneration 2020 erneut großen Wert auf die zukunftsorientierte Absicherung ihrer Mitglieder gelegt und sich dabei intensiv mit der versicherungstechnischen Herausforderung Smart Home befasst. Etwaige Deckungslücken lassen sich nun mit dem neuen PROTECT-HOME-Konzept eingrenzen und in weiten Teilen schließen. Das Eindringen Dritter durch das Hacken des Smart-Home-Systems als auch die versehentliche Öffnung durch den Anwender selbst werden in den Deckungsschutz der Hausratversicherung miteinbezogen. Damit stellt dieser neue Tarif eine perfekte Ergänzung für das digitale Zuhause dar.

Wichtig für Vermittler

Oftmals sind Smart-Home-Nutzern die Gefahren der neuen Technik bzw. die möglichen Deckungslücken gar nicht bewusst. Daher sollten im Beratungsgespräch das Thema SmartHome und mögliche Lücken im Versicherungsschutz aktiv angesprochen werden. Versicherungsmakler können dadurch die Qualität der Beratung hervorheben.

Bild: © ArchiVIZ – stock.adobe.com

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2019, Seite 50 f. und in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Dirk Mathiasen