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26. November 2020
Die Unfallversicherung: Flexibilität und Feintuning im Fokus

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Die Unfallversicherung: Flexibilität und Feintuning im Fokus

Sicherheit wird großgeschrieben

Das Thema Sicherheit spielt in den Bedingungen der Tarife weiterhin eine große Rolle. Sogenannte Helm-Klauseln finden sich dort immer häufiger. Diese stellen in Aussicht, dass beim Tragen eines Helms eine höhere Leistung gezahlt wird. Bei sportlichen Aktivitäten wie Fahrradfahren, Skifahren, Inlinern oder Reiten wird bei unfallbedingten Kopfverletzungen beispielsweise eine um 10% höhere Invaliditätsleistung erbracht, wenn zum Unfallzeitpunkt nachweislich ein geeigneter Helm getragen wurde.

Ein anderer Versicherer wirbt damit, dass Versicherte, die bei einem Unfall mit schweren Kopfverletzungen einen Helm getragen haben, eine zusätzliche Leistung von bis zu 10.000 Euro erhalten. Hierunter fallen unter Umständen auch Sportarten wie Wakeboarden, Wind­surfen, Ski alpin oder Rodeln. Auch E-­Bike-Fahrer bekommen ihr Rad ersetzt, wenn sie mit Helm unterwegs waren.

Umgang mit Best Agern

Die Menschen leben länger. Das damit verbundene höhere Risiko muss entsprechend kalkuliert werden. Einige Versicherer gehen dazu über, ab einer gewissen Altersgruppe die Prämien sukzessive zu erhöhen. Leider sind die in den Bedingungen formulierten Klauseln weiter noch sehr unterschiedlich. Versicherer A hält fest, dass bis zum Ablauf des Ver­sicherungsjahres, in dem der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet, Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beiträgen besteht. Danach erhöhen sich die vereinbarten Beiträge jährlich um 3%. Versicherer B hingegen passt die Beiträge bereits ab einem Alter von 45 Jahren an.

Ein weiterer Versicherer bietet an, dass sich der Kunde anstelle einer Beitragserhöhung für eine Summenreduzierung entscheiden kann. Der Umgang mit Best Agern ist von Versicherer zu Versicherer nicht zu vergleichen. Ein Trend zu mehr Vergleichbarkeit wäre wünschenswert.

Feintuning in den Gefahrengruppen

Die Beitragshöhe einer privaten Unfallversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören vor allem der Beruf und der gewünschte Leistungsumfang. Je nach Risiko und Grad der körperlichen Anstrengung bei der beruflichen Tätigkeit unterscheiden Versicherer in der Regel die Gefahrengruppen A und B. In den letzten Jahren sind dennoch weitere Unterscheidungen dazugekommen. Berechnet man zum Beispiel in der Vergleichssoftware M&M Office einen Maler und Lackierer, so erhält man je nach Versicherer sehr verschiedene Gefahrengruppen: von A und B über über 3 bis 06. Eine einheitliche Regelung sucht man hier leider vergeblich.

Fazit: Unfallversicherungen sind gekommen, um zu bleiben

Natürlich ist die Unfallversicherung nicht die relevanteste Ver­sicherung am Markt. Wenn das zur Verfügung stehende Budget nicht ausreicht, sollte man zunächst eine Berufsunfähigkeitsversicherung bevorzugen. Dennoch steht die Unfallversicherung zu Unrecht im Schatten der BU. Sie decken unterschiedliche Auslöser ab und können wunderbar parallel beraten werden.

Für den Versicherungsnehmer sind die oben genannten Zusatzleistungen natürlich attraktiv, doch der genaue Vergleich von Tarifen wird durch solche Extraleistungen zunehmend erschwert: Ein Tarif ohne Zusatzleistungen, dafür aber mit höheren allgemeinen Leistungen wie zum Beispiel Invaliditätsleistung oder Krankenhaustagegeld, ist qualitativ nicht schlechter einzusortieren. Bei der Auswahl des Produkts sollte unbedingt genau auf die wesentlichen Kernaufgaben der Unfallversicherung geachtet werden. Es wird aber auch immer wichtiger, die wesentlichen Bedürfnisse des individuellen Kunden gemeinsam zu erarbeiten und entsprechend zu berücksichtigen.

Das Augenmerk des Vermittlers sollte neben Preis und Absicherungshöhe insbesondere auf dem Zusammenspiel zwischen verbesserten Gliedertaxen und Progressionsverläufen liegen. Denn auch hier entscheidet sich, ob der Kunde im Versicherungsfall die optimale Leistung für sein Geld erhält.

Von Jennifer Ebing, Abteilungsleiterin Marketing/PR bei der MORGEN & MORGEN GmbH

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2020, Seite 38 f., und in unserem ePaper.

Bild: © thodonal – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Jennifer Ebing