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20. Dezember 2023
Diese Änderungen kommen 2024 bei Immobilien, Finanzen und Steuern

Diese Änderungen kommen 2024 bei Immobilien, Finanzen und Steuern

Das neue Jahr steht vor der Tür. Und ein Jahreswechsel zieht traditionell nicht nur eine höhere Zahl auf dem Kalender nach sich, sondern auch einige gesetzliche Anpassungen. AssCompact hat die wichtigsten Veränderungen in einer Bildergalerie zusammengefasst.

 
Erstmals seit ihrer Einführung 2018 wird im Januar 2024 die Vorabpauschale fällig. Voraussetzung ist, dass die Fonds und ETFs des Anlegers im Vorjahr Gewinn gemacht haben. Die Vorabpauschale errechnet sich für jeden Anleger u. a. durch den am Jahresanfang gesetzlich festgelegten Basiszins, der 2023 erstmals über 0 lag, nämlich bei 2,55%. Die Folge: Im Januar 2024 buchen Depotanbieter von den Verrechnungskonten der Anleger den entsprechenden Betrag ab.<p><i>Bild: © Studio Romantic – stock.adobe.com</i>
Vorabpauschale wird erstmals fällig
Erstmals seit ihrer Einführung 2018 wird im Januar 2024 die Vorabpauschale fällig. Voraussetzung ist, dass die Fonds und ETFs des Anlegers im Vorjahr Gewinn gemacht haben. Die Vorabpauschale errechnet sich für jeden Anleger u. a. durch den am Jahresanfang gesetzlich festgelegten Basiszins, der 2023 erstmals über 0 lag, nämlich bei 2,55%. Die Folge: Im Januar 2024 buchen Depotanbieter von den Verrechnungskonten der Anleger den entsprechenden Betrag ab.

Bild: © Studio Romantic – stock.adobe.com

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