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31. August 2020
Digitale Rentenübersicht: Kabinett bringt säulenübergreifende Renten-Info auf den Weg

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Digitale Rentenübersicht: Kabinett bringt säulenübergreifende Renten-Info auf den Weg

Der Entwurf der Bundesregierung zum Rentenübersichtsgesetz hat das Ziel eine Digitale Rentenübersicht über alle drei Säulen der Altersvorsorge zu bieten. Ab 2023 soll allen Bürgern ein Online-Portal zur Verfügung gestellt werden, das bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist und gesetzliche, betriebliche und private Altersabsicherungen gebündelt darstellt.

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die im Koalitionsvertrag vereinbarte Digitale Rentenübersicht ermöglichen soll. Das in Kurzform Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) genannte Vorhaben, hat das Ziel transparent zu machen, wie es um die eigene Absicherung im Alter bestellt ist.

Säulenübergreifender Überblick

Um einen Gesamtüberblick über die persönlich zu erwartende Rente herzustellen, sollen die erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge sowie der betrieblichen Altersversorgung säulenübergreifend abrufbar sein. Zu diesem Zweck ist geplant, ein Online-Portal einzurichten, auf dem die Informationen zusammengeführt und so übersichtlich dargestellt werden, dass sie auch für Laien nachvollziehbar sind.

Straffer Zeitplan

Der Gesetzesentwurf sieht die Schaffung einer zentralen Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund vor, die das Online-Portal umsetzen soll. Die Bundesregierung plant das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Bereits 2021 soll das Online-Portal entwickelt und im Herbst 2022 der Betrieb der Digitalen Rentenübersicht erprobt werden. Für 2023, jedoch spätestens 2024, ist der Regelbetrieb des Portals vorgesehen. Der Zeitplan gilt als ambitioniert. Während die Teilnahme im Probebetrieb noch freiwillig ist, sind Anbieter von Leistungen zur Altersabsicherung ab 2023 verpflichtet, ihre Informationen bereitzustellen.

Überschaubare Kosten prognostiziert

Die Kosten für Entwicklung und Erprobung werden mit knapp 20 Mio. Euro veranschlagt und vom Bund übernommen. Im Regelbetrieb erwartet die Regierung dann jährlich anfallende Kosten von 4,5 Mio. Euro. Die Mehrausgaben für den Regelbetrieb sollen durch Einsparungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgeglichen werden.

Vorbilder aus Skandinavien und der Privatwirtschaft

Das Vorhaben ist nicht neu. Gerade in den skandinavischen Ländern gibt es bereits digitale Rentenkonten, die alle Informationen über die Absicherung im Alter bündeln. Doch auch in Belgien und den Niederlanden existiert das Konzept. In Deutschland wurde das Vorhaben ebenfalls bereits erforscht und vereinzelt auch in Pilotprojekten umgesetzt. Die Allianz hatte zuletzt mit ihrem Rentenkompass von sich reden gemacht, doch bereits zuvor waren FinTechs mit Renten-Cockpits bzw. Vorsorge-Cockpits an den Start gegangen.

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