In diesem Sommer haben sich die Ansprüche der Autofahrer in vielerlei Hinsicht verändert. Aufgrund der Pandemie verreisen viele immer noch lieber mit dem Auto anstatt mit dem Flugzeug. Deswegen legen Urlauber vermehrt Wert auf ausreichende Deckung hinsichtlich ihres Auslandsschadenschutzes und etwaiger Sonderausstattungen.
Der Digitalversicherer nexible hat daher an verschiedenen Schrauben gedreht, um seinen Kfz-Schutz für seine Kunden noch attraktiver zu gestalten. Ein starker Fokus liegt auf der Erweiterung der Deckung, beispielsweise der umfangreicheren Absicherung von Sonderausstattungen, die nun bis zu einem Neuwert von 17.500 Euro (vormals 5.000 Euro) mitversichert sind. Darunter fallen zum Beispiel nachträglich eingebaute oder durch Halterungen fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile wie Navigationsgeräte, Abstandsregeltempomaten und Nachtsicht-Assistenten. Auch nachträglich installierte Dachzelte, die sich ideal für einen gelungenen Campingurlaub eignen, zählen dazu. Zudem können sich nexible-Kunden mit Vollkaskoversicherungsschutz darauf verlassen, dass bei einem Unfall im Ausland mit einem bei einem ausländischen Versicherer versicherten Fahrzeug, der Schaden am eigenen Auto entschädigt wird, sofern der Unfallgegner ganz oder teilweise haftet.
Schäden infolge von Naturereignissen abgesichert
Wenn auch oft nicht gern in Erwägung gezogen, ist es dennoch wichtig, bei Naturereignissen wie Sturm, Böen, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung gewappnet zu sein. In solchen unkontrollierbaren Fällen können sich Kunden auf die Teilkaskoversicherung von nexible verlassen. Wenn durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden, gilt der Versicherungsschutz ebenso. So wäre beispielsweise auch der Hagelschaden an einem nachträglich installierten Dachzelt gedeckt.
Ein weiterer neuer Deckungsbestandteil neben dem Auslandsschadenschutz ist die Selbstbeteiligungsreduzierung bei Schäden mit Carsharing-Pkw. Leiht man sich als nexible-Kunde bei einem der gängigen Carsharing-Anbieter ein Auto mit einem Selbstbehalt von beispielsweise 1.000 Euro aus und verursacht mit diesem Auto einen Kaskoschaden, wird der Selbstbehalt auf die bei nexible vereinbarte Höhe reduziert, beispielsweise auf 300 Euro. Ein großes Plus dabei ist, dass dies keinerlei Nachteile für die Schadenfreiheitsklasse mit sich bringt. (ad)
Bild: © MIKHAIL – stock.adobe.com
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