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Steuern & Recht
10. August 2022
DIHK fordert Bekämpfung der kalten Progression
Peter Adrian, Präsident des DIHK

DIHK fordert Bekämpfung der kalten Progression

Mit der für 2022 erwarteten historisch hohen Inflationsrate von 7% fällt das Phänomen der kalten Progression wieder mehr ins Gewicht und betrifft auch Einzelgesellschaften. Der DIHK fordert, den Effekt bereits für 2022 auszugleichen und beleuchtet die Hintergründe in einem Faktenpapier.

Mit dem Begriff der kalten Progression wird der Effekt bezeichnet, der entsteht, wenn aufgrund des progressiven Steuertarifs ein Inflationsausgleich bei Löhnen und Gehältern zu einer steuerlichen Mehrbelastung führt – am Ende also (ohne zusätzliche Lohnerhöhungen) das Realeinkommen sinkt.

Das betrifft nicht nur die Bürger, sondern auch die Unternehmen: Für rund 2,3 Millionen Einzelunternehmen und etwa 450.000 Personengesellschaften bzw. -unternehmen ist die Einkommensteuer die eigentliche Unternehmensteuer. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK schätzt, dass der Staat bei der aktuellen Inflationsrate durch den Effekt der kalten Progression allein in diesem Jahr gut 10 Mrd. Euro zusätzlich einnimmt.

DIHK-Präsident Peter Adrian mahnt daher: „Die historisch hohe Inflation ist aktuell eine der größten Belastungen unserer Volkswirtschaft. Umso wichtiger ist es, alle Mittel zu nutzen, die hier Milderung versprechen. Dazu gehört die Bekämpfung der kalten Progression. Denn durch den Effekt, dass die Steuerlast schneller wächst als die Realeinkommen, verschiebt sich aktuell noch mehr Geld aus privaten Kassen zum Staat als geplant.“

Steuertarif sollte schnellstmöglich angepasst werden

Der DIHK fordert deshalb eine Anpassung des Steuertarifs, sodass der Effekt der kalten Progression ausgeglichen wird – und zwar bereits für 2022. Diese Anpassung sollte laut DIHK-Forderung im Herbst beschlossen und schon im Dezember wirksam werden.

Die „Dezember-Lösung“, bei der die Effekte der kalten Progression aus dem laufenden Jahr gebündelt korrigiert würden, hätte dem DIHK zufolge gleich mehrere Vorteile: Viele Beschäftigte bekämen zum Ende des Jahres hohe Gehälter mit Sonderzahlungen. Hier bliebe dann insgesamt spürbar mehr Netto vom Brutto. Und für die Unternehmen wäre der Aufwand deutlich niedriger als bei einer rückwirkenden Korrektur der Lohnsteuerabrechnungen bis zum Januar 2022. Dies spare neben Geld auch noch Bürokratie. Ab Januar 2023 würde dann der angepasste Tarif gelten und die Effekte der kalten Progression dürften kein großes Problem mehr darstellen – auch nicht, wenn die Inflationsraten weiterhin sehr hoch sein werden.

Zwei-Jahres-Frist ist zu lang

Grundsätzlich habe die Politik die Problematik der kalten Progression erkannt und versuche, dieser mit dem alle zwei Jahre erscheinenden Steuerprogressionsbericht entgegenzuwirken. In der gegenwärtigen wirtschaftspolitischen Lage sei diese Frist allerdings zu lang, meint der DIHK. Die Inflationsraten könnten auf längere Sicht deutlich über den 2% liegen, bei der die EZB ein stabiles Preisniveau definiert. Deshalb fordert DIHK-Präsident Adrian, dass der Steuerprogressionsbericht jedes Jahr im Herbst vorgelegt und der Einkommensteuertarif angepasst werden sollte.

Das DIHK-Faktenpapier steht hier zum Download bereit. (ad)

Bild: DIHK Präsident Peter Adrian; © DIHK