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Steuern & Recht
28. Oktober 2019
DSGVO: So sieht das Bußgeldkonzept gegen Unternehmen aus

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DSGVO: So sieht das Bußgeldkonzept gegen Unternehmen aus

Die Schritte im Einzelnen

Die Größenklasse orientiert sich an dem weltweit erzielten Vorjahresumsatz des Unternehmens und unterscheidet zwischen Kleinstunternehmen (A), kleinen Unternehmen (B), mittleren Unternehmen (C) und Großunternehmen (D).

Diese werden gemäß ihres Vorjahresumsatzes weiter in Untergruppen unterteilt. Als Grundlage für die weitere Berechnung wird nicht mehr der konkrete Vorjahresumsatz herangezogen, sondern der Mittelwert der jeweiligen Untergruppe.

Dieser Wert wird dann durch 360 geteilt, woraus sich der sogenannte wirtschaftliche Grundwert ergibt. Dieser wird mit dem Faktor multipliziert, der die Schwere des Verstoßes gegen die DSGVO widerspiegelt. Unterschieden wird zwischen leichten, mittelschweren, schweren und sehr schweren Verstößen.

Im letzten Schritt werden eventuelle Umstände berücksichtigt, die zuvor nicht ins Berechnungsverfahren eingeflossen sind. Dazu zählen beispielsweise, ob dem Unternehmen bei Anwendung des Konzepts eine Zahlungsunfähigkeit droht.

Konzept mit Ablaufdatum

Das Konzept ist jedoch mit einem Ablaufdatum versehen, denn sobald der EDSA seine Leitlinien zur Methodik der Festsetzung von Geldbußen erlassen hat, gelten diese und das Konzept der DSK verliert seine Gültigkeit. (tku)

Bild: © Bernulius – stock.adobe.com