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20. Juni 2019
DSGVO: „Man sollte in der Praxis nicht zu ängstlich sein“

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DSGVO: „Man sollte in der Praxis nicht zu ängstlich sein“

Rund ein Jahr, nachdem die DSGVO in Kraft trat, wirft Rechtsanwalt Dr. Lutz Keppeler von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek einen Blick zurück. Seiner Ansicht nach bestehen zudem bei der Auftragsdatenverarbeitung und der Datenschutzerklärung noch Unsicherheiten. Des Weiteren steht mit der E-Privacy-Verordnung schon die nächste Verordnung vor der Tür.