DWS gibt Unterlassungserklärung wegen Greenwashings ab
Weiterhin gab die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Mittwoch, 08.03.2023, bekannt, dass die DWS eine Unterlassungserklärung wegen irreführender Werbeaussagen abgegeben habe. Die Verbraucherzentrale hatte im Oktober 2022 beim Landgericht Frankfurt am Main Klage gegen die DWS eingereicht, nachdem sie auf eine erste Abmahnung wegen Greenwashings vorerst nicht reagiert hatte.
Hintergrund der Abmahnung war u. a. eine Werbung für den DWS Invest ESG Climate Tech Fonds. Darin wurde damit geworben, Anleger würden mit ihrem Fondsvermögen zu 0% in Unternehmen aus bestimmten kontroversen Sektoren wie Kohle oder Rüstungsgüter investieren. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sei diese Werbung irreführend gewesen, weil nicht transparent erläutert werde, wie die DWS zu diesen Angaben gelangt.
Werbung wird unterlassen
Am 07.03.2023 hat die DWS nun die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und sich somit dazu verpflichtet, die beanstandete Werbung ab dem 22.03.2023 zu unterlassen. Im Rahmen der Klage der Verbraucherzentrale wäre vor dem LG Frankfurt ein Verhandlungstermin am 10.03.2023 angesetzt gewesen. Dieser ist nun hinfällig. Die Verbraucherzentrale verkündet in ihrer Mitteilung, dass sie die geänderte Werbung „zu gegebener Zeit“ erneut prüfen werde. (mki)
Bild: © tonefotografia – stock.adobe.com
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