Wann ist eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr rechtmäßig zugestellt worden? Mit dieser streitigen Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) befasst und zumindest zu einem Teilaspekt eine Antwort gegeben.
Das tatsächliche Lesen der E-Mail spielt keine Rolle
Wird demnach eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen, so die BGH-Richter. Ob und wann der Empfänger hingegen die elektronische Nachricht tatsächlich gelesen habe, spiele für den rechtzeitigen Zugang keine Rolle. Allerdings lässt der BGH weiterhin die Frage offen, wann eine E-Mail außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zum Beispiel an Sonn- und Feiertagen zugeht. (as)
BGH, Urteil vom 6. Oktober 2022 – VII ZR 895/21
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